Nach einem Betrugsfall rund um sogenannte Gold-Fakeshops im Internet können Geschädigte nun auf eine mögliche Entschädigung hoffen. Die Staatsanwaltschaft München II hat bekannt gegeben, dass in dem Verfahren rechtskräftig die Einziehung von Wertersatz angeordnet wurde. Damit könnten Betroffene, die durch die Taten Geld verloren haben, Ansprüche auf Entschädigung geltend machen.
Dem Verfahren liegt ein Fall von Geldwäsche zugrunde. Nach den gerichtlichen Feststellungen stellte eine Beteiligte im Zeitraum zwischen August und Oktober 2020 mehreren bislang unbekannten Betrügern ihre Bankkonten zur Verfügung. Über diese Konten wurden Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 141.700 Euro abgewickelt. Das Geld stammte aus betrügerischen Vorkassen, die über gefälschte Online-Shops für Goldanlagen erlangt worden waren. Die eingegangenen Beträge wurden anschließend überwiegend an die Hintermänner weitergeleitet.
Die Täter hatten ihre Opfer über täuschend echt wirkende Internetseiten dazu gebracht, vermeintliche Goldkäufe per Vorabüberweisung zu bezahlen. Die Betroffenen gingen davon aus, eine echte Bestellung aufzugeben. Tatsächlich wurde jedoch in keinem der Fälle Ware geliefert. Statt der versprochenen Goldanlagen verloren die Opfer ihr Geld an ein professionell aufgebautes Betrugssystem.
Mit der Veröffentlichung der Mitteilung beginnt nun eine Frist von sechs Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums können mögliche Anspruchsinhaber ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft anmelden. Wer diese Frist versäumt, läuft Gefahr, dass eingezogene Wertersatzbeträge an den Staat fallen.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass sie keine individuelle Rechtsberatung erteilen darf. Betroffene sollten daher prüfen, ob sie zu den Geschädigten zählen, und sich bei Bedarf rechtlich beraten lassen. Für viele Opfer könnte dies die letzte Möglichkeit sein, zumindest einen Teil ihres verlorenen Geldes zurückzuerhalten.
Aktenzeichen 61 Js 37605/20 Staatsanwaltschaft München II
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