GK Invest GmbH & Co.KG II – miese Bilanz Herr Greilich

GK Invest GmbH & Co.KG II

Bergisch Gladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 4.650.216,10 4.662.172,10
I. Sachanlagen 4.650.216,10 4.662.172,10
B. Umlaufvermögen 98.499,47 69.480,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.321,51 62.835,37
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.177,96 6.645,01
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] 66.558,87 23.349,15
Summe Aktiva 4.815.274,44 4.755.001,63

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 189,73 0,00
I. Bilanzgewinn /​ Bilanzverlust (Bilanz) im Sinne des § 264c Abs. 2 HGB bei Personen(handels)gesellschaften 189,73 0,00
B. Rückstellungen 1.064,08 971,37
C. Verbindlichkeiten 4.814.020,63 4.754.030,26
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 231.656,28 153.348,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.582.364,35 4.600.682,14
Summe Passiva 4.815.274,44 4.755.001,63

Anhang

allgemeine Angaben
Dieser Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Bilanzierung und Bewertung
Vorräte werden zu Anschaffungs-/​ Herstellungskosten bewertet. Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorliegt, kommt dieser zum Ansatz. Es werden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände, liquide Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei werden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum bekannten Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB; für diese werden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze verwendet. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wird in Anspruch genommen.
sonstige Angaben
Geschäftsführer: GK Verwaltungs GmbH
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die GK Verwaltungs GmbH, Waldbröl.

Waldbröl, den 14.11.2020; gez. Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2020 festgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

Overath, 29.04.2021
gez. Ilja Greilich, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2021 festgestellt.

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