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Gibt es eine Ausnahme beim Mindestlohn für Flüchtlinge?

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Das zumindest soll man wohl im Bundesarbeitsministerium derzeit diskutieren, was möglicherweise ja auch Sinn machen würde. Für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr sollte man die Flüchtlinge auch unterhalb des Mindestlohns in ein Unternehmen einstellen dürfen, sofern es sich dabei nicht um einfache Hilfsarbeiten handelt, denn es muss auch verhindert werden, das sich Unternehmen auf Kosten der Flüchtlinge sanieren bzw. ihre Bilanzen aufbessern. Möglicherweise wäre aber ein anderer Weg besser. Die Wirtschaft sollte die Flüchtlinge zu normalen Rahmenbedingungen einstellen, also mindestens Mindestlohn, und dann durch spezielle Integrations- und Ausbildungszuschüsse über die Arbeitsagenturen gefördert werden. Hier könnte man dann einen Missbrauch vermeiden. Vermieden werden muss auf jeden fall, das der Eindruck in der Gesellschaft entsteht, Flüchtlinge würden den Deutschen dann Arbeitsplätze wegnehmen.

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