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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Petrofac Deutschland GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Petrofac Deutschland GmbH am 29. Juli 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67g IN 284/26 geführt.

Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg ist unter anderem in den Bereichen Betrieb, Management, Inbetriebnahme, Stilllegung, Wartung und Optimierung technischer Anlagen tätig. Sie ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 126568 eingetragen.

Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer:

  • Ian Debattista,
  • John Pearson,
  • Tiemen van der Linden.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann bestellt.

Kontakt:

Dr. Tobias Brinkmann
Sechslingspforte 2
22087 Hamburg
Telefon: 040 / 22 66 77

Verfügungen der Petrofac Deutschland GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.

Schuldner der Gesellschaft werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Das bedeutet insbesondere, dass Zahlungen an die Gesellschaft nicht mehr ohne Rücksicht auf die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung vorgenommen werden sollten.

Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde.

Das Gericht prüft zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat in dieser Phase insbesondere die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu untersuchen.

Rechtsmittel möglich

Die Petrofac Deutschland GmbH kann gegen die Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.

Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen, wenn sie geltend machen möchten, dass die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens fehlt.

Die Beschwerde ist beim

Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg

einzureichen.

Die Frist beginnt grundsätzlich mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist, nachdem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage vergangen sind.

Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen und sollte begründet werden.

Akteneinsicht

Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Aktenzeichen: 67g IN 284/26
Gericht: Amtsgericht Hamburg
Beschlussdatum: 29. Juli 2026

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