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Gesetzentwurf „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ in der Diskussion

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Falsche Nachrichten oder aggressives Vorgehen im Internet sind ein Problem. Justizminister Maas hatte mit den großen Playern wie Google und Facebook daher eine freiwillige Vereinbarung, dass die größten Schweinereien jedenfalls verhindert werden sollten. Freiwilliger Fleischverzicht unter den Wölfen, na ja. Jedenfalls kam im Frühjahr die Idee auf, jetzt mit der großen Strafkeule zu drohen und ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung auf den Weg zu bringen. Zumindest ist dadurch eine Diskussion angestoßen worden, die noch läuft. Man rechnet aber nicht damit, dass eine Lösung vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 kommt.

Die Idee ist: Nach §1 (1) gilt das Gesetz nur für soziale Netzwerke, also Internetseiten auf denen Dritte Inhalte hinterlassen können. Redaktionell betriebene Seiten gehören also nicht dazu. Gemäß § 2 müssen diese Netzwerke Berichte verfassen über ihr Wirken im Internet in Bezug auf Hasskriminalität. Gewisse Inhalte, die strafrechtlich relevant sind, wie Beleidigungen, Volksverhetzungen etc. müssen gelöscht werden. Dabei muss der Internetanbieter aber nicht selbst prüfen, sondern nur Beschwerden Dritter entgegennehmen und bearbeiten. Binnen kurzer Frist muss dann der Inhalt gelöscht werden. Wenn der Internetseitenbetreiber diesen Pflichten nicht nachkommt, droht ein Bußgeld.

Auf diese Verpflichtung, gewisse Inhalte zu löschen, haben weite Teile der Internetwirtschaft negativ reagiert: zu teuer, technisch nicht machbar und überflüssig. Es geht aber um etwas anderes: Wenn der Forenbetreiber bei Strafe entscheiden muss, was eine Beleidigung ist und was noch eine zulässige Meinungsäußerung, dann wird er eher immer alles löschen. Das ist nicht richtig bedacht worden… Dann muss nämlich der Forenbetreiber entscheiden, ob Dieter Bohlen einen Polizisten duzen darf in einem Kommentar oder nicht… Solche Fragen werden schließlich rund um Beleidigungen vor Gerichten immer kontrovers entschieden.

 

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