Startseite Allgemeines Gesetzentwurf „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ in der Diskussion
Allgemeines

Gesetzentwurf „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ in der Diskussion

Teilen

Falsche Nachrichten oder aggressives Vorgehen im Internet sind ein Problem. Justizminister Maas hatte mit den großen Playern wie Google und Facebook daher eine freiwillige Vereinbarung, dass die größten Schweinereien jedenfalls verhindert werden sollten. Freiwilliger Fleischverzicht unter den Wölfen, na ja. Jedenfalls kam im Frühjahr die Idee auf, jetzt mit der großen Strafkeule zu drohen und ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung auf den Weg zu bringen. Zumindest ist dadurch eine Diskussion angestoßen worden, die noch läuft. Man rechnet aber nicht damit, dass eine Lösung vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 kommt.

Die Idee ist: Nach §1 (1) gilt das Gesetz nur für soziale Netzwerke, also Internetseiten auf denen Dritte Inhalte hinterlassen können. Redaktionell betriebene Seiten gehören also nicht dazu. Gemäß § 2 müssen diese Netzwerke Berichte verfassen über ihr Wirken im Internet in Bezug auf Hasskriminalität. Gewisse Inhalte, die strafrechtlich relevant sind, wie Beleidigungen, Volksverhetzungen etc. müssen gelöscht werden. Dabei muss der Internetanbieter aber nicht selbst prüfen, sondern nur Beschwerden Dritter entgegennehmen und bearbeiten. Binnen kurzer Frist muss dann der Inhalt gelöscht werden. Wenn der Internetseitenbetreiber diesen Pflichten nicht nachkommt, droht ein Bußgeld.

Auf diese Verpflichtung, gewisse Inhalte zu löschen, haben weite Teile der Internetwirtschaft negativ reagiert: zu teuer, technisch nicht machbar und überflüssig. Es geht aber um etwas anderes: Wenn der Forenbetreiber bei Strafe entscheiden muss, was eine Beleidigung ist und was noch eine zulässige Meinungsäußerung, dann wird er eher immer alles löschen. Das ist nicht richtig bedacht worden… Dann muss nämlich der Forenbetreiber entscheiden, ob Dieter Bohlen einen Polizisten duzen darf in einem Kommentar oder nicht… Solche Fragen werden schließlich rund um Beleidigungen vor Gerichten immer kontrovers entschieden.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Mike Tyson überbringt geheimen Brief von Sean „Diddy“ Combs an Donald Trump – Ging es um eine Begnadigung?

Eine überraschende Enthüllung sorgt in den USA für Schlagzeilen: Boxlegende Mike Tyson...

Allgemeines

BaFin greift durch: 1,2 Millionen Euro Bußgeld gegen Volkswagen – Deutsche Bank muss erneut bei der Geldwäscheprävention nachbessern

Zwei deutsche Wirtschaftsschwergewichte geraten erneut ins Visier der Finanzaufsicht. Während Volkswagen wegen...

Allgemeines

Taylor Swift überrascht „Law & Order“-Stars mit selbst gebackenen Keksen – Mariska Hargitay ist begeistert

Weltstar Taylor Swift begeistert offenbar nicht nur mit ihrer Musik, sondern auch...

Allgemeines

Schüsse bei Abschiebeeinsatz in New York: Fünfjähriges Kind im Auto – Bürgermeister fordert Trump zum Handeln auf

Ein Schusswaffeneinsatz der amerikanischen Einwanderungsbehörde ICE sorgt in New York für erhebliche...