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Gericht stoppt vorerst Energiepark in Wilhelmshaven

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für den geplanten „Grünen Energiepark“ in Wilhelmshaven vorläufig gestoppt. Grund sind erhebliche naturschutzrechtliche Zweifel. Damit darf das Großprojekt vorerst nicht weiter umgesetzt werden.

Geplant war auf einer rund 154 Hektar großen Fläche nördlich des Jade-Weser-Ports ein Industriepark für Wasserstoff und andere Energieträger. Dort sollten künftig klimaneutrale Gase verarbeitet und in das europäische Energienetz eingespeist werden. Für eine Übergangszeit war aber auch die Nutzung von fossilem Flüssigerdgas (LNG) vorgesehen.

Das Problem: Das Gebiet liegt in einem streng geschützten europäischen Vogelschutzgebiet. Der Voslapper Groden gilt als wichtiger Lebensraum für seltene Vogelarten wie Rohrdommel, Blaukehlchen oder Tüpfelsumpfhuhn. Große Teile der Fläche sollten nun industriell genutzt werden.

Nach Auffassung des Gerichts könnte das Schutzgebiet durch die geplanten Anlagen seine ökologische Bedeutung weitgehend verlieren. Zwar erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Klimaschutz und Wasserstoffprojekte ein hohes öffentliches Interesse haben. Trotzdem müssten Naturschutzvorgaben eingehalten werden.

Geklagt hatte der Naturschutzbund Niedersachsen. Der Verband kritisiert unter anderem, dass das Projekt teilweise auf fossilem LNG basiert und die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für die zerstörten Naturflächen nicht ausreichend abgesichert seien.

Das Gericht folgte diesen Bedenken zumindest teilweise und setzte den Bebauungsplan deshalb außer Vollzug. Damit ist das Milliardenprojekt zunächst gestoppt.

Die Entscheidung zeigt den zunehmenden Konflikt zwischen Energiewende und Naturschutz. Einerseits sollen neue Wasserstoff- und Energieprojekte entstehen, andererseits geraten dafür immer häufiger geschützte Naturflächen unter Druck.

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