Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden: Getränkedosen und andere Einwegverpackungen, die in sogenannten Bordershops an der deutsch-dänischen Grenze verkauft werden, unterliegen grundsätzlich der deutschen Pfandpflicht.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie wollte erreichen, dass der Kreis Schleswig-Flensburg gegen den bislang pfandfreien Verkauf von Getränken in den Grenzgeschäften vorgeht. Nachdem die Behörde zunächst nicht reagierte, zog die Umweltorganisation vor Gericht – mit Erfolg.
Nach Auffassung des Gerichts verstößt der Verkauf von Einweggetränken ohne Pfand gegen das deutsche Verpackungsgesetz. Die Richter stellten klar: Sobald Getränke auf deutschem Staatsgebiet an Endverbraucher verkauft werden, muss grundsätzlich Pfand erhoben werden.
Die bisherige Praxis der Bordershops reiche dafür nicht aus. Viele Kunden aus Dänemark unterschreiben dort bislang sogenannte Exporterklärungen. Damit bestätigen sie, dass die Getränke erst außerhalb Deutschlands konsumiert werden sollen. Genau diese Konstruktion sah das Gericht jedoch kritisch.
Denn laut Urteil handelt es sich weiterhin um Verkäufe an private Endverbraucher – und nicht um einen direkten Export im gewerblichen Sinn. Außerdem könnten Behörden kaum kontrollieren, ob die Getränke tatsächlich erst außerhalb Deutschlands konsumiert werden.
Das Gericht verpflichtete den Kreis Schleswig-Flensburg deshalb dazu, gegen die betroffenen Grenzhändler vorzugehen und die Pfandpflicht durchzusetzen.
Die Richter sprachen sogar von einem „eklatanten Rechtsverstoß“. Der Behörde bleibe deshalb kaum noch Handlungsspielraum. Sie müsse entsprechende Anordnungen gegenüber den Bordershops erlassen.
Seit Jahren fahren viele Menschen aus Dänemark gezielt zum Einkaufen nach Deutschland. Besonders alkoholische Getränke und Softdrinks sind hier oft deutlich günstiger, weil in Dänemark höhere Alkohol- und Zuckersteuern gelten.
Durch die Exportregelung konnten Kunden bislang häufig sowohl deutsches als auch dänisches Pfand umgehen. Kritiker bemängeln seit Langem, dass dadurch große Mengen an Einwegdosen und Flaschen ohne funktionierendes Pfandsystem im Umlauf seien.
Umweltverbände verweisen zudem auf Müllprobleme und Umweltverschmutzung durch weggeworfene Einwegverpackungen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu.
Langfristig dürfte sich die Situation ohnehin ändern: Ab 2029 soll nach einer neuen EU-Verordnung in allen Mitgliedstaaten eine verpflichtende Pfandregelung für Einweggetränkeverpackungen gelten. Damit würden auch grenzüberschreitende Verkäufe einheitlicher geregelt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, wer die Kosten für Jugendhilfe übernehmen muss, wenn...
BeiDie RedaktionMontag, 25.05.2026Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für den geplanten „Grünen Energiepark“ in...
BeiDie RedaktionMontag, 25.05.2026Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Bestimmte Gebühren des Eisenbahn-Bundesamts waren rechtswidrig. Zwei...
BeiDie RedaktionMontag, 25.05.2026Es ist nicht so, dass Berichte über verzögerte Auszahlungen bei der TGI...
BeiDie RedaktionMontag, 25.05.2026
Kommentar hinterlassen