GENOeG 28. Juni 2018 Mitgliederversammlung

Es gibt eine neue Information zum Thema GENOeG, die sicherlich aufhorchen lässt, denn irgendwie verstehen wir da etwas nicht; das kann aber auch an uns liegen. Zunächst einmal würde ich mich mit solchen Vorwürfen nicht offen über das Internet an die Mitglieder der GENOeG wenden. Nicht nur, dass das schlechter Stil ist, sondern sicherlich rechtlich auch problematisch, da hier eine Vorverurteilung der alten Vorstände vorgenommen wird. Eine Verurteilung, Feststellung einer Schuld, steht aber in Deutschland nur einem Gericht zu. Vielleicht denken die neuen Vorstände einmal darüber nach.

Hinzu kommt natürlich auch die Frage: „Was haben die Aufsichtsräte die ganzen Jahre gemacht?“ Geld von der GENOeG kassiert und nichts getan? Sollte es zu Handlungen gekommen sein, die rechtlich nicht in Ordnung waren, und das gerichtlich festgestellt werden, dann muss man auch die Aufsichtsräte in Regress nehmen.
Das sollten die neuen Vorstände bitte mit auf die Tagesordung nehmen für die Versammlung am 28. Juni 2018. Hier muss möglicherweise alles ausgetauscht werden, was jemals eine Funktion in der GENOeG gehabt hat. Hier muss ein kompletter Neuanfang her oder aber die komplette Abwicklung der GENOeG. Mancher Genosse, der sich bei uns gemeldet hat, traut im Moment keinem mehr in der Genossenschaft: „Ich kann nicht lange Jahre im Aufsichtsrat sitzen und Geld kassieren und dann auf einmal den großen Aufklärer spielen“ so der Tenor der Anrufer bei uns in der Redaktion. Irgendwie haben die Anrufer da schon recht!
Information der GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Stand 16. Mai 2018

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

wie bereits bekannt gegeben wurde, hat der Aufsichtsrat der GENO Wohnbaugenossenschaft eG am 4. Mai 2018 die Herren Jens Meier und Martin Däuber von ihrem Vorstandsamt enthoben.

Zeitgleich hat der Aufsichtsrat beschlossen, eine übliche Sonderprüfung über Pflichtwidrigkeiten der Vorstandsmitglieder Jens Meier und Martin Däuber sowie über das Bestehen von Regressansprüchen zu beauftragen.

Nach den ersten Zwischenergebnissen der Sonderprüfung bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Schadensersatzansprüche der GENO eG gegenüber Jens Meier und Martin Däuber bestehen.

Vorstand und Aufsichtsrat der GENO eG werden für den 28. Juni 2018 eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Bei dieser wird die Mitgliederversammlung unter anderem über die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Jens Meier und Martin Däuber beraten und Beschluss fassen.

Die Mitglieder der GENO eG werden wir vorher natürlich ausreichend informieren und den Herren Jens Meier und Martin Däuber die Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich, sahen aber keine andere Möglichkeit, unsere Genossenschaft vor weiteren Verlusten zu schützen.

Bereits jetzt belaufen sich die unter der Amtszeit von Jens Meier festgestellten Verluste in den Jahren 2012 bis 2016 auf insgesamt rund 18,3 Millionen Euro.

Bei der Mitgliederversammlung werden wir auch über den aktuellen Status der GENOeG informieren. Dieser wird momentan ermittelt. Wir haben dies alles getan, um die Genossenschaft und Sie, die Mitglieder, zu Ihrem Wohle zu schützen.

Mit herzlichen Grüßen

Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsleitung der GENO Wohnbaugenossenschaft eG

Ludwigsburg, 16. Mai 2018

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