Geld verloren mit Binären Optionen? Dann lesen Sie diesen Artikel von Rechtsanwalt Roman Podhorsky

Derzeit sind auf dem Markt eine Vielzahl von Anbietern für binäre Optionen tätig. Praktisch alle Broker haben gemeinsam, dass diese ihren Sitz in Zypern, in Großbritannien oder sogar in weit entlegenen Orten wie bspw. Samoa haben. In einigen Fällen werden die Anleger von binären Optionen vom den Handelshäusern per Telefon, E-Mail oder Skype kontaktiert, und zu konkreten Handelsgeschäften angehalten. Diese Geschäfte führen weit überwiegend zu erheblichen Verlusten für die Anleger, und dürften grundsätzlich auch genehmigungspflichtig durch die deutschen Aufsichtsbehörden (bspw. BaFin) sein. Nicht immer zu Unrecht wird einigen unseriösen Anbietern in diesem Zusammenhang Betrug in Hinblick auf die nachteilige Kursstellung vorgeworfen. Zu den Anbietern von binären Optionen zählen etwa BDSwiss, ITrader, CMC Markets, Anyoption, IQOption, 24Option, Option888, FX24.

Schwache europäische Regulierung

Oftmals dürfte mit der konkreten Kontaktaufnahme durch die Broker, und darauf folgende konkrete Handlungsempfehlungen bestimmte Trades zu tätigen, im rechtlichen Sinne eine Anlageberatung vorliegen. Insbesondere die Anbieter von binären Optionen mit Sitz in Zypern verweisen lediglich darauf, dass eine Regulierung durch die zypriotische Aufsichtsbehörde CySec erfolgen würde. Tatsächlich ist diese Behörde zumindest in Hinblick auf die Erstattung von eingezahltem und bestehendem Guthaben durchsetzungsstark.

Gerichtsstand in Deutschland begründen

Soweit Anlegern Verluste aufgrund der Anlageberatung durch Mitarbeiter der Broker für binäre Optionen entstanden sind, dürfte die Zielsetzung des Anlegers zunächst darin liegen, einen Gerichtsstand in Deutschland zu begründen. Viele Anbieter von binären Optionen betreiben in Deutschland Niederlassungen, aus denen der Verkauf ihrer Produkte beworben wird. Falls es geschädigten Anlegern gelingt, im konkreten Einzelfall nachzuweisen, dass eine Anlageberatung aus Deutschland per E-Mail, Telefon oder Skype betrieben wird, dürfte auch ein deutsches Landgericht in Hinblick auf Ansprüche auf die Erstattung der vorgenommenen Einzahlungen zuständig sein.

Handel außerhalb der regulierten Börsenplätze

In fast allen Fällen erfolgt keine ausreichende Kennzeichnung der Tatsache, dass der Anleger nicht an den Börsen selbst handelt, sondern vielmehr einzig gegen den Broker seine Geschäfte tätigt. Folglich ist der Verlust des Kunden spiegelbildlich der Gewinn des Anbieters für binäre Optionen. Alleine dieser Umstand dürfte dazu führen, dass vorgenommene Trades rückabzuwickeln sind, und dem Anleger entstandene Verluste zu erstatten sind. 

Beweismittel sammeln – außergerichtliche Einigung

Anbieter von binären Optionen sind vorrangig in den Fällen verhandlungsbereit, in denen die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts droht. Geschädigte Anleger, die die Erfahrung eines Totalverlustes ihrer Einlage gemacht haben, sollten sich in diesem Falle rechtlich vertreten lassen. Insbesondere in den Fällen, die eine fehlerhafte Anlageberatung ausreichend dokumentiert ist, bestehen durchaus gute Erfolgschancen zumindest einen Teil der Einlagen erstattet zu bekommen.

Gerne können Sie mich hinsichtlich einer individuellen Beurteilung Ihres Falles ansprechen.

Rechtsanwalt Roman Podhorsky

 

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