Das Oberlandesgericht Hamm beschäftigt sich künftig mit einem der umstrittensten Fälle der Energiekrise: den fristlosen Kündigungen von Gasverträgen durch die gas.de Versorgungsgesellschaft im Winter 2021.
Die Verbraucherzentrale Hessen hat eine Musterfeststellungsklage gegen den Anbieter eingereicht. Verhandelt wird am 26. November 2026 vor dem 13. Zivilsenat des OLG Hamm.
Hintergrund sind die massiven Turbulenzen auf dem Gasmarkt Ende 2021. Damals kündigte gas.de tausenden Kundinnen und Kunden kurzfristig ihre Lieferverträge. Als Begründung führte das Unternehmen die stark gestiegenen Einkaufspreise für Gas an.
Für viele Verbraucher hatte das drastische Folgen: Sie mussten kurzfristig neue Anbieter suchen – oft zu deutlich höheren Preisen oder in der teuren Grundversorgung.
Genau darum geht es nun vor Gericht. Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass betroffene Kunden Anspruch auf Schadensersatz haben könnten. Konkret geht es um die Mehrkosten, die durch die teurere Ersatzbeschaffung von Gas entstanden sind.
Mit der Musterfeststellungsklage sollen die grundsätzlichen rechtlichen Fragen geklärt werden. Einzelne Verbraucher müssten mögliche Ansprüche anschließend selbst geltend machen.
Der Fall dürfte bundesweit große Aufmerksamkeit bekommen. Während der Energiekrise hatten mehrere Anbieter ihre Verträge gekündigt oder Preise drastisch erhöht. Viele Betroffene warten bis heute auf eine gerichtliche Klärung, ob solche Kündigungen überhaupt zulässig waren.
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