Vor dem Oberlandesgericht Hamm bahnt sich ein wichtiger Streit um Fernwärmepreise an. Im Zentrum steht die Frage, ob Preisänderungsklauseln von E.ON überhaupt rechtmäßig sind.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht gegen die E.ON Energy Solutions GmbH vor Gericht. Verhandelt wird am 24. August 2026 vor dem 2. Zivilsenat des OLG Hamm.
Konkret geht es um sogenannte Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen. Solche Klauseln regeln, wann und wie ein Anbieter die Preise erhöhen darf. Nach Auffassung der Verbraucherschützer könnten die verwendeten Formulierungen gegen die gesetzlichen Vorgaben der AVBFernwärmeV verstoßen.
Das Gesetz verlangt unter anderem, dass Preisänderungen nachvollziehbar, transparent und an tatsächliche Kostenentwicklungen gekoppelt sein müssen. Außerdem müssen die Berechnungsfaktoren verständlich offengelegt werden.
Die Verbraucherzentrale will nun klären lassen, ob die von E.ON verwendeten Klauseln diesen Anforderungen standhalten.
Brisant ist dabei vor allem die mögliche Folge eines Urteils: Sollte das Gericht die Klauseln für unwirksam erklären, stellt sich die Frage, welche Preise stattdessen gelten. Genau dazu verlangt die Klägerseite ebenfalls eine gerichtliche Feststellung.
Zusätzlich geht es um mögliche Verjährungsfragen – also darum, wie lange betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher möglicherweise zu viel gezahlte Beträge zurückfordern könnten.
Der Fall dürfte bundesweit aufmerksam verfolgt werden. Fernwärme gilt für viele Haushalte als alternativlos – gerade deshalb sorgen Preissteigerungen seit Jahren immer wieder für Streit.
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