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Das neue Heizungsgesetz: Alles anders, aber irgendwie doch nicht

FirstThinkTank (CC0), Pixabay
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Gute Nachrichten für alle Hausbesitzer, die in den vergangenen Jahren versucht haben, das Heizungsgesetz zu verstehen: Jetzt kommt ein neues Gesetz, das vieles ändern soll. Schlechte Nachrichten: Man muss sich wieder ein neues Gesetz durchlesen.

Der Bundesrat hat sich nun mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz beschäftigt, dem offiziellen Nachfolger des berühmt-berüchtigten Heizungsgesetzes. Das Ziel bleibt dasselbe: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Der Weg dorthin wird allerdings erneut umgebaut, modernisiert, nachjustiert und mit diversen Ausnahmen versehen.

Die Bundesregierung verspricht dabei vor allem eines: mehr Freiheit.

Künftig sollen Hauseigentümer ihre Heizungen wieder freier auswählen dürfen. Wärmepumpe? Gerne. Pelletheizung? Auch gut. Hybridmodell? Warum nicht. Gasheizung? Geht ebenfalls. Ölheizung? Tatsächlich auch.

Wer jetzt glaubt, damit sei die Sache erledigt, hat die deutsche Gesetzgebung noch nicht ausreichend studiert.

Denn gleichzeitig wird die sogenannte „Bio-Treppe“ eingeführt. Das klingt zunächst nach einer besonders nachhaltigen Fitnessübung, bedeutet aber etwas ganz anderes. Wer künftig mit Gas oder Öl heizt, muss schrittweise immer größere Mengen klimafreundlicher Brennstoffe beimischen lassen. Aus zehn Prozent werden später fünfzehn, dann dreißig und irgendwann sechzig Prozent.

Man darf also weiterhin fahren, muss aber immer mehr grünen Treibstoff im Tank haben.

Der Bundesrat wiederum hat eigene Ideen.

Wohnungsunternehmen sollen künftig nicht jedes einzelne Haus klimaneutral machen müssen. Stattdessen soll der gesamte Gebäudebestand betrachtet werden. Frei übersetzt: Wenn Haus Nummer 17 noch etwas mehr CO₂ ausstößt, dafür aber Haus Nummer 23 vorbildlich arbeitet, könnte sich das am Ende irgendwie ausgleichen.

Klimaschutz nach dem Gruppenprojekt-Prinzip.

Einige Bundesländer möchten sogar schneller klimaneutral werden als der Bund. Deshalb wünschen sie sich die Möglichkeit, bei Bedarf wieder strengere Regeln einzuführen.

Mit anderen Worten: Das neue Heizungsgesetz schafft mehr Freiheiten, außer dort, wo die Länder beschließen, dass es weniger Freiheiten geben soll.

Auch Flüchtlingsunterkünfte, Schulcontainer und andere Übergangsbauten spielen eine Rolle. Was ursprünglich nur wenige Jahre genutzt werden sollte, darf nun länger stehen bleiben. Deutschland entdeckt damit eine altbekannte Wahrheit wieder: Nichts hält länger als ein Provisorium.

Für Mieter gibt es ebenfalls Neuigkeiten. Die Kosten für CO₂ und bestimmte Brennstoffe sollen künftig stärker zwischen Vermietern und Mietern geteilt werden. Jahrzehntelang lautete das Prinzip: Der Mieter zahlt. Nun lautet es: Der Mieter zahlt mit dem Vermieter zusammen.

Fortschritt ist schließlich auch eine Frage der Perspektive.

Wie das Gesetz am Ende aussehen wird, steht noch nicht fest. Zunächst darf die Bundesregierung auf die Wünsche des Bundesrates reagieren. Danach beschäftigt sich der Bundestag damit. Anschließend landet das Ganze erneut im Bundesrat. Danach möglicherweise im Vermittlungsausschuss.

Fest steht bislang nur eines:

Die alte Heizung war deutlich einfacher zu bedienen als das Gesetz, das ihre Zukunft regeln soll.

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