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FMA warnt vor BCLS Assets und Clear Markets Europe

geralt (CC0), Pixabay
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Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt aktuell vor zwei Anbietern, die in Österreich offenbar ohne die erforderliche Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Betroffen sind BCLS Assets und Clear Markets Europe.

Beide Warnungen wurden am 11. September 2026 veröffentlicht.

Nach Angaben der FMA ist BCLS Assets über die Website bcls-assets.com erreichbar und gibt einen angeblichen Sitz in der Schweiz an. Als Kontaktadresse wird support@bcls-assets.com genannt.

Ebenfalls gewarnt wird vor Clear Markets Europe. Der Anbieter tritt über clearmarket-europe.com auf, nennt als Kontakt support@clearmarketeurope.com und gibt einen angeblichen Sitz in London an.

Die zentrale Aussage der FMA ist in beiden Fällen eindeutig: Die Anbieter verfügen nicht über die notwendige Berechtigung, um in Österreich konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte zu erbringen. Insbesondere dürfen sie keine Aufträge für Rechnung von Kunden im Sinne des österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetzes ausführen.

Für Anleger bedeutet das: Wer über diese Plattformen investieren, handeln oder Geld einzahlen möchte, sollte äußerste Vorsicht walten lassen.

Eine fehlende behördliche Zulassung ist ein erhebliches Warnsignal. Anleger sollten insbesondere keine größeren Geldbeträge überweisen, bevor eindeutig geklärt ist, wer tatsächlich hinter einem Anbieter steht, in welchem Land das Unternehmen registriert ist und ob eine gültige Finanzmarkt-Lizenz vorliegt.

Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Österreich grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, kann über die Unternehmensdatenbank der Finanzmarktaufsicht überprüft werden.

Vorsicht vor professionellem Internetauftritt

Gerade bei Online-Trading- und Investmentangeboten sollte ein seriös wirkender Internetauftritt nicht mit einer tatsächlichen Zulassung verwechselt werden.

Eine moderne Website, internationale Kontaktdaten oder ein angeblicher Sitz in der Schweiz oder in London sagen nichts darüber aus, ob ein Anbieter tatsächlich reguliert ist.

Für Verbraucher gilt daher:

Erst Lizenz prüfen, dann Geld überweisen.

Wer bereits Geld an einen der genannten Anbieter überwiesen hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Kommunikation und Zahlungsbelege sichern und sich gegebenenfalls an die zuständigen Behörden oder die eigene Bank wenden.

Die Warnungen der FMA zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, bei unbekannten Investment- und Tradingplattformen nicht allein auf Werbung, Renditeversprechen oder einen professionellen Auftritt zu vertrauen.

Im Zweifel gilt:

Finger weg, bis die Regulierung zweifelsfrei geklärt ist.

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