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FMA greift gegen TGI AG durch – brisante Hinweise lagen offenbar schon Tage vorher vor

geralt (CC0), Pixabay
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Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat jetzt offiziell massive Maßnahmen gegen die TGI AG verhängt. Mit sofortiger Wirkung wurde der Vertrieb mehrerer Produkte untersagt. Hintergrund ist der Verdacht auf den unerlaubten Betrieb des Einlagengeschäfts.

Betroffen sind die Produkte:

  • „Customer Basic 2 %“
  • „Sales Premium“
  • „Sofortrabatt“

Nach Einschätzung der FMA nimmt die TGI AG damit fremde Gelder entgegen, ohne über die dafür notwendige aufsichtsrechtliche Bewilligung zu verfügen.

Besonders brisant:
Offenbar gab es bereits Tage vor der offiziellen Bekanntmachung erhebliche Hinweise auf ein Einschreiten der Behörden in Liechtenstein.

So wurde bereits vor Pfingsten eine Presseanfrage an die Berliner Kanzlei Härting übermittelt, die nach eigenen Angaben für die TGI AG tätig gewesen sein soll. Eine Antwort auf die Anfrage blieb allerdings aus.

In der Presseanfrage hieß es unter anderem:

„Die liechtensteinische FMA und die Gewerbebehörden haben TGI offenbar bereits am Mittwoch den Stecker gezogen – und bislang hat es kaum jemand mitbekommen.“

Weiter wurde in der Anfrage ausgeführt:

„Deshalb mussten Herr Kaltenegger sowie sein CFO und Modelleisenbahner Herbert Müllner am Mittwoch kurzfristig nach Liechtenstein reisen.“

Und weiter:

„Die Gewerbeberechtigungen der TGI in Liechtenstein wurden entzogen, laufende Geschäfte müssen nun offenbar rückabgewickelt werden.“

Die Anfrage enthielt nach Angaben des Verfassers zusätzlich weitere Informationen und angebliche Belege. Gleichzeitig wurde die Kanzlei Härting aufgefordert, bis zum 26. Mai 2026 Stellung zu nehmen. Eine öffentliche Antwort erfolgte offenbar nicht.

Die nun veröffentlichte Maßnahme der FMA verleiht den vorher kursierenden Gerüchten zusätzliche Brisanz.

Denn die Verfügung der Finanzaufsicht hat es in sich:
Die TGI AG muss nicht nur den Vertrieb der betroffenen Produkte sofort einstellen, sondern darf die darüber eingesammelten Gelder nach einer Übergangsfrist auch nicht weiter halten.

Zwar ist die Verfügung aktuell noch nicht rechtskräftig, sie ist jedoch sofort vollziehbar.

Für Anleger dürfte die Situation damit zunehmend kritisch werden. Verbraucherschützer raten Betroffenen inzwischen dringend dazu, ihre Unterlagen zu sichern, Zahlungsströme zu dokumentieren und sich mit anderen Anlegern zu vernetzen.

In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Plattform
www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de
zunehmend an Bedeutung, auf der sich betroffene Anleger austauschen und Informationen bündeln können.

Anmerkung: Die Maßnahme der FMA Liechtenstein ist noch nicht bestandskräftig aber sofort Vollziehbar

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