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Spätestens jetzt sollten Sie der Interessengemeinschaft TGI AG Beitreten

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FMA greift durch: Maßnahmen gegen TGI AG wegen unerlaubtem Einlagengeschäft

Jetzt wird die Lage für die TGI AG zunehmend ernst. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat mit Verfügung vom 26. Mai 2026 offiziell Maßnahmen gegen die TGI AG aus Vaduz angeordnet. Hintergrund ist der Verdacht auf den unerlaubten Betrieb des sogenannten Einlagengeschäfts.

Konkret untersagte die FMA mit sofortiger Wirkung den Vertrieb und das öffentliche Angebot der Produkte:

  • „Customer Basic 2 %“
  • „Sales Premium“
  • „Sofortrabatt“

Nach Einschätzung der Finanzaufsicht nimmt die TGI AG mit diesen Produkten fremde Gelder entgegen, ohne über die dafür erforderliche aufsichtsrechtliche Bewilligung zu verfügen.

Besonders brisant:
Die Behörde ordnete zusätzlich an, dass die TGI AG innerhalb von vier Monaten das weitere Halten der im Rahmen dieser Produkte angenommenen Gelder unterlassen muss.

Die Verfügung ist zwar aktuell noch nicht rechtskräftig, jedoch sofort vollziehbar.

Die FMA stellt in ihrer Mitteilung zudem ausdrücklich klar:
Die TGI AG verfügt weder über eine Bewilligung noch über eine Registrierung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein und ist damit nicht berechtigt, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Finanzdienstleistungen in Liechtenstein anzubieten.

Bereits am 22. April 2026 hatte die FMA öffentlich vor dem Unternehmen gewarnt.

Für viele Anleger dürfte diese Entwicklung ein weiterer massiver Warnhinweis sein. Denn gerade Maßnahmen wegen unerlaubter Einlagengeschäfte gelten im Finanzbereich als besonders schwerwiegend. Verbraucherschützer weisen seit Jahren darauf hin, dass Anleger bei nicht regulierten Finanzmodellen extrem vorsichtig sein sollten.

Nach Ansicht von Beobachtern könnte jetzt genau der Zeitpunkt gekommen sein, an dem sich betroffene Anleger organisieren sollten, um ihre Interessen gemeinsam zu bündeln und mögliche rechtliche Schritte zu prüfen.

In diesem Zusammenhang wird zunehmend auf die Plattform
www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de
verwiesen, auf der sich betroffene Anleger austauschen und informieren können.

Gerade bei komplexen Finanz- und Vertriebsmodellen kann eine gemeinsame Interessenvertretung entscheidend sein, um Transparenz zu schaffen und mögliche Ansprüche zu prüfen.

4 Kommentare

  • Das Produkt das die FMA Liechtenstein nicht verboten hat, hat dafür ja die deutsche BaFin untersagt. Darüber, dass die TGI seit Jahren die Veröffentlichung ihrer Geschäftszahlen meidet wie der Teufel das Weihwasser, mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen.

  • Warum die Eile?
    Wenn man den Bericht der FMA genau liest, fällt auf, dass die Behörde bei den Produkten spezifisch vorgeht. Untersagt wurden explizit nur drei Produkte (u.a. „Customer Basic 2 %“ und „Sales Premium“). Das attraktivste Kaufmodell für physische Feingoldbarren (Feingoldbarren – Customer Basic + Treuerabatt) mit der Auslieferung nach drei Jahren taucht in der Untersagungs-Liste der FMA überhaupt nicht auf.
    Kunden, die bereits ihr Gold erhalten haben, betrifft die ganze Untersagung nicht, und Kunden, die laufende Verträge haben, müssen sowieso noch warten. Ich würde nicht Geld zurückverlangen und damit auf das Gold verzichten, dass in meinem Fall über 100% Wertzuwachs hat, und die Rabatte zurückzahlen.
    Da die Verfügung zudem noch gar nicht rechtskräftig ist und eine viermonatige Frist läuft, stellt sich die Frage: Warum „spätestens jetzt“ Geld für eine Interessengemeinschaft ausgeben, wenn für ein Hauptprodukt gar kein Verbot vorliegt und es wie bisher weiterläuft?
    Ein voreiliger Beitritt nützt zu diesem Zeitpunkt vor allem dem Betreiber der IG, nicht den Anlegern. Als Kunde warte ich lieber sachlich ab, anstatt aus unbegründeter Hektik zusätzliche Kosten (laut Webseite aktuell 100 €) für eine reine Interessengemeinschaft zu produzieren.
    Darf man diese persönliche Meinung hier veröffentlichen? Dann werde ich es hier lesen.

    • Wie Sie sehen, dürfen Sie das veröffentlichen.

      Die 100 Euro sollten ja nicht so viel Geld sein in Relation zu Ihrer Einzahlung. Aber ich will Ihnen sicher nichts einreden.

      Wenn Sie an die Existenz des Goldes glauben und dass Ihnen das bereits zivilrechtlich gehört, dann wäre es in der Tat blöd, jetzt rückabzuwickeln.

      Gerade wenn Sie schon Recht viele Rabatte bekommen haben, wäre der Verlust im Fall des Falles überschaubar. Spekulation….

      Ich habe auch noch keine Stellungnahme gelesen, ob die TGI derzeit „abgereiftes“ Gold versendet.

    • Warum waren wohl bei PIM-Gold die Eiligen , die mit den geringeren Verlusten?

      Anmerkung der Redaktion: Auch bei Pimgold war unser Detektiv im Einsatz und hat erhebliche Vermögenswerte gefunden die dann allerdings zur Insolvenzmasse kamen, da das Gold eben nicht sauber abgesondert war.

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