Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vom 26. Juni 2026 eine einschneidende Entscheidung im Zusammenhang mit dem DAMC Fund (FL-0002.659.748-9) getroffen. Die bisher eingesetzte Ci Fund Services AG wurde mit sofortiger Wirkung als Liquidatorin abberufen.
Die Maßnahme stützt sich auf die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie des Landesverwaltungspflegegesetzes (LVG). Konkret verweist die FMA auf Art. 158 Abs. 1 Bst. hbis in Verbindung mit Art. 56 Abs. 5 und Abs. 7 AIFMG sowie Art. 116 Abs. 3 Bst. a LVG.
Ziel der Entscheidung sei der Schutz der Anlegerinteressen. Vor diesem Hintergrund wurde die vollständige Durchführung der Liquidation des DAMC Funds an die Batliner Wanger Batliner Rechtsanwälte AG (BWB Legal) übertragen. Die Kanzlei wird durch die Rechtsanwälte Philipp Kranz und Hansjörg Lingg vertreten.
Den neu eingesetzten Liquidatoren wurden sämtliche erforderlichen Befugnisse übertragen, um die Liquidation ordnungsgemäß abzuwickeln und den Prozess im Sinne der Anlegerinteressen abzuschließen. Damit übernimmt BWB Legal ab sofort die vollständige Verantwortung für die weitere Abwicklung des Fonds.
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