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Finanzmarktaufsicht Liechtenstein verfügt zwangsweise Übertragung des Versicherungsbestandes

xresch (CC0), Pixabay
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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat zum Schutz der Versicherten und der Reputation des Finanzmarktes den Versicherungsbestand der Sikura Leben AG mit sofortiger Wirkung auf die Quantum Leben AG übertragen und der Sikura Leben AG die Bewilligung entzogen.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz stellt zum Schutz der Versicherten besondere Anforderungen an das Aktionariat von Versicherungsunternehmen. Das direkte und indirekte Aktionariat der Sikura Leben AG erfüllte die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Damit bot das Aktionariat keine Gewähr für eine solide und umsichtige Führung des Unternehmens.

Der Versicherungsbestand wird in seiner Gesamtheit übertragen. Die Versicherungsverträge laufen unverändert und ohne Unterbruch bei der Quantum Leben AG weiter. Diese tritt in alle Rechte und Pflichten der Sikura Leben AG aus den Versicherungsverträgen ein. Mit den Versicherungsverträgen werden auch die dafür vorgesehenen Mittel auf die Quantum Leben AG übertragen. Für den Versicherungsnehmer ändert sich einzig der Vertragspartner.

Die Quantum Leben AG, Vaduz, ist ein von der FMA bewilligtes und beaufsichtigtes Lebensversicherungsunternehmen.

Die Quantum Leben AG wahrt die Versicherteninteressen und stellt die ordnungsgemässe Verwaltung der Versicherungsverträge sicher. Die Quantum Leben AG erfüllt sämtliche Voraussetzungen, um den Versicherungsbestand zu übernehmen, die Versicherteninteressen zu wahren und die ordnungsgemässe Fortführung sicherzustellen. Die FMA hat Quantum Leben AG aufgetragen, die erforderlichen Massnahmen zur Übernahme des Versicherungsbestandes umzusetzen.

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