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Fernsehgebühr

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Ab 2013 wird eine einheitliche Haushaltsabgabe fällig, wobei die bisherige Gebühr von 17,98 Euro bei einem TV-Gerät nicht überschritten werden und bis 2015 in der Höhe auch so beibehalten bleiben soll.
Die Abgabe soll vor allem deshalb stabil bleiben, weil künftig alle Haushalte zur Kasse gebeten werden – unabhängig, ob sie ein Empfangsgerät angemeldet haben oder nicht.

Die Wirtschaft warnt hingegen vor der neuen GEZ-Gebühr, sie sieht Mehrbelastungen auf sich zukommen. Sixt (Autovermieter) prüft sogar eine Verfassungsklage gegen die neue GEZ-Gebühr. Nach Berechnungen von Experten bringt die GEZ-Reform ARD und ZDF 1,6 Milliarden.

Freuen können sich auch Besitzer einer Zweitwohnung – statt der vollen Gebühr soll künftig nur noch ein Drittel des normalen Satzes fällig werden. Auch Unternehmen zahlen nicht mehr pro Gerät, sondern je nach Anzahl der Mitarbeiter. Allerdings müssen wie bei Privatleuten auch Betriebe zahlen, die bisher keine Geräte angemeldet hatten.

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