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EuGh:Urteil zum „Notar“

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Die in Deutschland und fünf weiteren EU-Staaten geltenden Zugangsbeschränkungen für Notare verstoßen gegen EU-Recht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute, dass der Zugang zum Beruf des Notars nicht an die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes gekoppelt werden darf. Das ist eine „verbotene Diskriminierung“, heißt es in dem Urteil der EU-Richter aus Luxemburg.

Neben Deutschland wurden auch Belgien, Österreich Griechenland, Frankreich und Luxemburg verurteilt.

Der EuGH verweist in seinem Urteil darauf, dass die notariellen Tätigkeiten nach dem EU-Recht nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind. Nur Tätigkeiten, die unmittelbar und spezifisch mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden seien, könnten vom Grundsatz der Niederlassungsfreiheit.

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