EU und Ukraine

Published On: Dienstag, 09.04.2024By Tags:

Im Zuge der jüngsten Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten wurde eine Einigung über verschärfte Zollbestimmungen für bestimmte Importe aus der Ukraine erzielt. Die betroffenen Produkte umfassen eine ausgewählte Palette landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Grobgrieß und Honig. Diese Entscheidung wurde gestern Abend vom Europaparlament bekannt gegeben.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass für die genannten Waren bis zu einem festgelegten Höchstvolumen kein Zoll erhoben wird. Wird diese Schwelle jedoch überschritten, treten wieder reguläre Zollgebühren in Kraft.

Bevor diese Änderungen wirksam werden, bedarf es noch der formalen Zustimmung durch das Europaparlament und die Mitgliedstaaten der EU. Die geänderten Vorgaben sollen ab dem 6. Juli für die Dauer eines Jahres Anwendung finden. Die Auswirkungen dieser Zollanpassungen auf die Wirtschaft der Ukraine werden maßgeblich davon abhängen, inwiefern das Land, das aktuell unter den Folgen des russischen Angriffs leidet, alternative Märkte für seine Produkte erschließen kann.

Diese Entwicklungen folgen auf die Entscheidung der EU, kurz nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, Zölle auf ukrainische Waren auszusetzen, um die wirtschaftliche Lage des Landes zu stützen. Diese temporären Zollerleichterungen sollen im Sommer enden.

Sollte bis dahin keine neue Regelung verabschiedet sein, würde diese Unterstützung ohne Ersatz wegfallen. Die bisherige Zollbefreiung war vor allem für Landwirte in den östlichen EU-Ländern problematisch, da sie sich durch die preisgünstigen Agrarimporte aus der Ukraine einem verstärkten Wettbewerbsdruck ausgesetzt sahen.

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