Ganz Europa hielt den Atem an. Inflation, Kriege, Energiepreise, Bürokratie – alles wichtige Themen. Doch die wirklich entscheidende Frage lautete: Darf ein Veggie-Burger weiterhin Veggie-Burger heißen?
Nun gibt es die erlösende Antwort aus Straßburg: Ja, er darf.
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass der „Veggie-Burger“ überleben darf. Millionen Vegetarier mussten ihre Tiefkühltruhen also nicht in „pflanzenbasierte Bratlinge zwischen zwei Brothälften“ umetikettieren.
Das große Schnitzelsterben beginnt
Weniger Glück haben allerdings einige kreative Marketingabteilungen.
Denn künftig gilt offiziell: Wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drin sein.
Das bedeutet das Aus für allerlei kulinarische Fantasiegebilde:
- Tofu-Kotelett
- Seitan-Steak
- Veganes Huhn
- Pflanzen-Rippchen
- Bio-Speck ohne Schwein
Sie alle werden künftig in die große Hall of Fame der europäischen Namensverbote aufgenommen.
Ein Tofu-Kotelett ist laut neuer Definition ungefähr so glaubwürdig wie ein vegetarischer Leberkäse oder ein alkoholfreies Schnapsfest.
Brüssel schützt die Realität
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig brachte die neue Regelung auf den Punkt:
„Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht.“
Eine Aussage, die vermutlich auch Hühnerverbände, Tierärzte und Biologielehrer nach intensiven Beratungen unterschreiben würden.
In Brüssel soll es sogar Politiker gegeben haben, die sich erleichtert zeigten, dass wenigstens bei Hühnerkeulen noch Klarheit herrscht.
Bauern sollen endlich Geld verdienen
Neben dem Schnitzel-Drama enthält das Paket auch ernsthafte Maßnahmen.
Künftig sollen Lebensmittelpreise die tatsächlichen Produktionskosten besser widerspiegeln. Landwirte sollen nicht länger erleben, dass ein Liter Milch weniger kostet als eine Flasche Mineralwasser oder ein Sonderangebot für Katzenfutter.
Dafür sollen neue Preisindikatoren veröffentlicht werden, damit alle sehen können, wer entlang der Lebensmittelkette eigentlich verdient – und wer nur den Traktor bezahlt.
Die nächste Schlacht kommt bestimmt
Ganz beendet ist der Namenskrieg allerdings nicht.
Die Regelung gilt zunächst nur bis Ende 2027. Bis dahin dürfte Brüssel erneut diskutieren müssen.
Dann könnte die nächste große europäische Grundsatzfrage auf den Tisch kommen:
Darf Hafermilch weiterhin Hafermilch heißen?
Oder müssen wir künftig im Supermarkt nach einem Liter „pflanzlichem, weißlichem Haferextrakt mit milchähnlicher Konsistenz“ fragen?
Die EU-Kommission prüft bereits vorsorglich zusätzliche Regale.
Kommentar hinterlassen