Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und Lombardium – Was können Vermittler jetzt tun?

Es ist eine sich immer wiederholende Frage, wenn so etwas in der Kapitalanlagebranche passiert. Jeder weiß, dass jetzt natürlich so mancher Anlegerschutzanwalt auf die Berater solcher Produkte, die in Not geraten sind, losgehen wird, denn beim Initiator wird nichts zu holen sein. Was bleibt, ist eben nur der Vertriebsberater. Wir haben in der Vergangengheit genau das immer wieder feststellen müssen, so Daniel Blazek Rechtsanwalt aus Bielefeld und vielen Usern unserer Plattform auch als „Der Vermittleranwalt“ bekannt. Daniel Blazek hat sich auf die rechtliche Vertretung von Vermittlern von Kapitalanlagen spezialisiert und das seit  einigen Jahren. Er weiß natürlich, dass Vermittler solche Probleme, die jetzt kommen könnten, auch mal gerne vor sich herschieben. „Aber“, so Daniel Blazek, „ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Genau wie der Vertriebsberater natürlich sich selber schützen muss gegenüber Ansprüchen von Dritten, genauso wichtig ist es trotzdem, seinen Mandanten in solchen Situationen auch zur Seite zu stehen.“ Wir stellen oft fest (und die Gerichte auch), dass der Vermittler ordentlich und korrekt beraten hat und das der Grund, warum Kapitalanlagen dann schiefgegangen sind, auch oft strafrechtlicher Natur sind bei den Unternehmensverantwortlichen der Kapitalanlage. „Jeder betroffene Vermittler der Lombardium Fonds und der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft“, so Daniel Blazek, „sollte sich frühzeitig seinen Rechtsrat einholen. Dafür stehen wir aber auch viele andere Rechtsanwaltskollegen gerne zur Verfügung.“

„Uns ist wichtig“, so Daniel Blazek, „dass die Vermittler das Richtige zum richtigen Zeitpunkt tun.“ In den aufgeführten Vorgängen könnte es dann iregndwann einmal sicherlich um 5.000 Anleger und mehr gehen, mit mehr als 500 betroffenen Vermittlern.

Leave A Comment