Pro Ventus GmbH – Wichtiger Termin, den Anleger nicht vergessen sollten

Einst mit großen Versprechungen gegenüber Anlegern gestartet, geht es heute nur noch darum „zu retten, was zu retten ist“. Für die Anleger der Pro Ventus GmbH wurde es nichts mit dem Werbeslogan „Goldene Zeiten für Silber“. Mittlerweile wurde über das Unternehmen Pro Ventus GmbH das Insolvenzverfahren von Seiten des Amtsgerichts Aschaffenburg eröffnet. Eine solche Insolvenz ist nahezu immer mit hohen Verlusten, möglicherweise aber auch mit einem Totalverlsut der Anlegergelder, verbunden. Um aber auch in solch einem Verfahren zumindest seine Rechte zu wahren, ist es natürlich wichtig, seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anleger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 14. Dezember 2015 anmelden. Ist Ihnen nicht bekannt, wie so etwas geht, dann empfehlen wir Ihnen einen auf solche Rechtsvorgänge spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Wo es einen solchen spezialisierten Rechtsanwalt gibt, sagen Ihnen die für Ihren Wohnort zuständigen Rechtsanwaltskammern gerne.

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