Erfolg für Advanced Bitcoin Technologies AG

Das Oberlandesgericht Köln hat im Rechtsstreit der savedroid AG gegen ihren ehemaligen ICO-Treuhänder auch in der zweiten Instanz zu Gunsten der savedroid AG entschieden. Dem Urteil folgend muss der ehemalige ICO-Treuhänder der savedroid AG, die von ihm aus dem Initial Coin Offering (ICO) der Gesellschaft zurückbehaltenen Kryptowährungen im Gesamtwert von aktuell rund 35,3 Mio. Euro an den bereits mandatierten neuen Treuhänder der savedroid AG herausgeben, damit dieser die einzig verbliebene Auszahlungsvoraussetzung, nämlich den öffentlichen Aufruf, ob Käufer die SVD-Token erhalten haben, abschließend erfüllen und im Nachgang die Kryptowährungen an die savedroid AG übertragen kann.

Zudem hat das Oberlandesgericht den ehemaligen ICO-Treuhänder der savedroid AG dazu verurteilt, einen der savedroid AG potenziell durch die verzögerte Herausgabe entstehenden Schaden bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro zu ersetzen, sofern er nur fahrlässig gehandelt hätte, sowie Verfahrenskosten von mehr als 250 Tsd. Euro zu tragen. Damit hat das Oberlandesgericht Köln das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn von Februar 2020 grundsätzlich bestätigt. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Gegenseite hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Vor diesem Hintergrund sind die Anwälte der savedroid AG zuversichtlich, dass das seit Mitte 2019 laufende Wallet-Herausgabeverfahren gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder der savedroid AG vor einem positiven Abschluss zu Gunsten der Gesellschaft steht. Die savedroid AG ist bestrebt die Umsetzung der Wallet-Herausgabe an ihren neuen Treuhänder, dessen abschließende Erfüllung der einzig verbliebenen Auszahlungsvoraussetzung und die Übertragung der Kryptowährungen an die Gesellschaft erfolgreich abzuschließen. Hierzu ist die savedroid AG auf die Mitwirkung ihres ehemaligen ICO-Treuhänders angewiesen, wozu dieser durch das vorliegende Urteil des Oberlandesgerichts rechtlich verpflichtet ist.

Die savedroid AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22) und hatte im ersten Quartal 2018 einen ICO durchgeführt. Dabei wurden sogenannte Utility-Token namens SVD-Token zum Kauf angeboten. Das sind virtuelle Gutscheine zur Einlösung für Dienstleistungen des Unternehmens. Im Zuge dessen hatte die savedroid AG ihren ehemaligen ICO-Treuhänder für die Absicherung der beim SVD-Token-Verkauf vereinnahmten Kryptowährungen mandatiert. Da sich der ehemalige ICO-Treuhänder der savedroid AG – obwohl die Auszahlungskriterien, d.h. erfolgreicher Abschluss des ICO und erfolgte Auslieferung der SVD-Token an die Käufer erfüllt waren – trotz mehrfacher Aufforderungen weigerte, die notwendigen Voraussetzungen zur Auszahlung der von ihm zu treuen Händen verwahrten Kryptowährungen an die savedroid AG zu schaffen oder diese vorzunehmen und damit eine fortlaufenden Verletzung zentraler Vertragspflichten beging, war die Gesellschaft letztlich leider dazu gezwungen, rechtlich gegen ihren ehemaligen ICO-Treuhänder vorzugehen.

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