Energycoop eG und ecoop Services SE – geprellte Kunden wollen Aufklärung von der Insolvenzverwalterin

Mit Recht, das sehen wir auch in unserer Redaktion so, denn wenn es stimmt, was uns einige User heute berichtet haben, dann muss man hier sicherlich von „Merk-würdigkeiten“ reden.

Und zwar im Sinne von des „Merkens würdig“. Kunden sagten uns, dass man noch Ende März und Anfang April Zahlungen von ihren Konten abgebucht hätte, was dann sicherlich als „grenzwertig“ einzustufen wäre. Denn zu dem Zeitpunkt könnte möglicherweise schon bekannt gewesen sein, dass das Unternehmen in Insolvenz gehen würde, was es ja dann wohl auch spätestens am 4. April 2019 tat. Denn uns liegt eine schriftliche Mitteilung in der Redaktion vor, dass der Insolvenzerwalter bereits an diesem Tag den „Bilanzkreisvertrag“ gekündigt hat.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzkreis

Also war zu diesem Zeitpunkt die Insolvenz schon bekannt.

Da aber so etwas erfahrungsgemäß nicht von heute auf morgen geht, von der Entscheidung her, wäre sicherlich einmal zu prüfen, wann spätestens die Insolvenz bekannt war.

Dass der nun eingesetzte Insolvenzverwalter dieses Geld möglicherweise gern genommen hat, „um Masse zu haben“, könnte durchaus ein Grund gewesen sein. Trotzdem muss man sicherlich auch hier genau prüfen, ob da nicht die zuständige Staatsanwaltschaft diesen Vorgang einmal überprüfen sollte im Interesse der sich geprellt fühlenden Kunden.

Nachdenklich macht uns dann auch die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz dieser Gesellschaft. Wie kann dort ein nicht gedeckter Fehlbetrag von über 10 Millionen Euro entstehen?

ecoop services SE

Osnabrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

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Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 1.541.194,00 567.879,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 512.164,00 390.492,00
II. Sachanlagen 19.780,00 48.137,00
III. Finanzanlagen 1.009.250,00 129.250,00
B. Umlaufvermögen 1.325.573,30 802.573,57
I. Vorräte 23.800,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.274.208,20 771.758,65
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 90.000,00 90.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.565,10 30.814,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 370,28 3.257,65
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.682.692,32 6.586.074,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 13.549.829,90 7.959.785,15
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Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 400.000,00 400.000,00
II. Verlustvortrag 6.986.074,93 3.384.127,90
III. Jahresfehlbetrag 4.096.617,39 3.601.947,03
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 10.682.692,32 6.586.074,93
B. Rückstellungen 890.000,00 457.600,00
C. Verbindlichkeiten 12.659.829,90 7.502.185,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 13.549.829,90 7.959.785,15

Anhang
I. Allgemeines

Der Jahresabschluss der ecoop services SE, Osnabrück, Amtsgericht Osnabrück, HRB 207268, zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Bestimmungen des AktG aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zur Klarheit der Darstellung werden „Davon-Vermerke“ nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Anhang vorgenommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Unternehmensfortführung ist vom Erreichen der Umsatzstziele des Hauptkunden, der energycoop eG, Osnabrück, im Jahr 2018 abhängig.

Uns liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Umsatzziele der energycoop eG, Osnabrück, nicht erreicht werden, daher wird der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die als Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile werden zu Anschaffungskosten bzw. bei nachhaltiger Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr.

Sie bestehen in Höhe von EUR 90.000,00 gegen Gesellschafter (Vorjahr:  EUR 90.000,00).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 12.659.829,90 (Vorjahr: EUR 7.502.185,15).

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von EUR 17.812,22 Steuern (Vorjahr:
EUR 13.981,87) und in Höhe von EUR 1.589,93 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (Vorjahr: EUR 1.354,28).

Sie bestehen in Höhe von EUR 248.695,75 gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr: EUR 232.979,99).

IV. Ergänzende Angaben

1. Anzahl Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 29 Arbeitnehmer.

Unterschrift der Geschäftsführung

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Osnabrück, den 11. Juni 2018 Walter Knapp

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2018 festgestellt.

3 Comments

  1. Kunde Freitag, 06.12.2019 at 11:14 - Reply

    Ungerechtfertigte Forderungen, gibt es noch weitere Kunden die betroffen sind?

    Nach der Insolvenz der energycoop wurde ja im Sommer recht schnell die Schlussrechnung für die Versorgung von Strom und Gas versandt. Ich hatte jeweils eine Nachzahlung die dann direkt von mir beglichen wurde.

    Im November erhielt ich allerdings eine korrigierte Schlussrechnung. Angeblich hätte der Netzbetreiber korrigierte Zählerstände mitgeteilt. Mir kam das seltsam vor und ich bat darum mir mitzuteilen, wann welcher Zählerstand übermittelt wurde.

    Leider bekam ich keine klärende Antwort. Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass ich mich diesbezüglich selbst an den Netzbetreiber wenden müsste. Gesagt, getan. Die letzten Zählerstände wurden im Mai und Oktober übermittelt, an den Grundversorger und an meinen neuen Versorger.

    Eine neuerliche Forderung kann also nicht gerechtfertigt sein, da eine Versorgung durch die ecoopenergy aufgrund ihrer Insolvenz nicht mehr standgefunden hatte.

    Dieses teilte ich schriftlich mit und bat um Bestätigung bis zum 06. Dezember. Gestern erhielt ich Schreiben vom ewd Inkassounternehmen. Die Mailadresse lautet auf energycoop@ewd-service.de.
    Eine neue Art durch eine Tochtergesellschaft an Geld zu kommen…..?!?

    Ob die Mailadresse funktioniert weiß ich noch nicht. Die energycoop ist jedenfalls nur noch auf dem Postweg zu erreichen, kein Telefon, kein Mailverkehr mehr möglich.

    Hat zufällig noch jemand solche Erfahrungen gemacht oder irgendwelche Informationen dazu und weiß wie man darauf reagieren sollte?

  2. Wütender Montag, 03.06.2019 at 13:46 - Reply

    Vorsicht und auch hier zur Aufklärung/Information:

    Aufgrund der Insolvenz bin ich, wie viele wahrscheinlich auch, erst mal in die Grundversorgung von Innogy (darf der Name genannt werden?) gerutscht. Ich habe mich zwar direkt um einen neuen Anbieter gekümmert, aber musste dennoch 4 Wochen von diesem Anbieter versorgt werden.

    Nachdem ich eine völlig überzogene Mitteilung einer viel zu hohen Abschlagszahlung von Strom und Gas bekommen habe, habe ich mich dazu entschlossen, dieses nicht zu bezahlen und direkt auf die Schlussabrechnung beim Grundversorger zu warten.

    Rechtzeitig habe ich die Zählerstände an die Abrechnungsstelle von ecoop geschickt und ebenso pünktlich beim Wechsel vom Grundversorger zum neuen Anbieter.

    Als ich von Innogy die Schlussrechnung für Strom bekam musste ich nicht schlecht staunen. Es wurde eine Schätzung durchgeführt. Diese führte dazu, dass ich deutlich mehr zahlen sollte.
    Eine Mail an Innogy und nochmaliger Mitteilung der Zählerstände sowie die Bitte um Zusendung einer korrigierten Rechnung bekam ich diese mit der Information, dass denen angeblich die Zählerstände nicht vorgelegen hätten….?

    Jetzt kam die Schlussrechnung für Gas. Wie überraschend! Auch hier wurde eine Abrechnung auf Basis einer Schätzung durchgeführt. Also, wieder Mail verschickt….

    Da stellt sich mir die Frage: Ist das Methode?

    Allein bei mir geht es um etwas über 100 € insgesamt x Anzahl der Kunden = richtig einfach verdientes Geld auf Kosten von ahnungslosen Kunden deren Situation schamlos ausgenutzt wird.

  3. DerPrüfer Dienstag, 09.04.2019 at 06:59 - Reply

    Die Stadtwerke Halle SWH und ihre Energietochter EVH haben schon am 8.2.2019 mitgeteilt, dass sie die Versorgung der insolventen energycoop services GmbH übernehmen, dann aber diese Mitteilung wieder gelöscht. Die Nachricht steht z.B noch hier
    http://www.hallepost.de/index.php/rubriken/wirtschaft/item/5779-zwei-weitere-energieversorger-insolvent-evh-versorgt-kunden-weiter-mit-strom-und-gas

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