Startseite Allgemeines EnergieKontor – StufenzinsAnleihe VII – Totalverlustrisiko das Genussrechte
Allgemeines

EnergieKontor – StufenzinsAnleihe VII – Totalverlustrisiko das Genussrechte

Teilen

Es gehört schon einiges an Mut dazu, jetzt wieder mit Genussrechten auf den Markt zu gehen; nach den Erfahrungen mit den Unternehmen Infinus und Prokon. Trotzdem Genussrechte sind ein Marktinstrument, um  Geld für Unternehmen oder deren Projekt einzusammeln. Das Gute an dem Produkt ist zunächst einmal, dass es hier eine Verpflichtung zu einem ordentlichen Prospekt gibt, nicht wie bei einem Nachrangdarlehen, wo eigentlich jeder machen kann, was er will. Trotzdem unterliegen auch die Genussrechte, dann immer ordentlich im Prospekt beschrieben, einem Totalverlustrisiko für das Kapital des Anlegers. Das ist auch hier beim Produkt EnergieKontor – StufenzinsAnleihe VII so. Das Unternehmen Energiekontor aus Bremen bewegt sich dabei eigentlich in den gleichen Marktsegmenten wie das Unternehmen Prokon und Juwi. Branchen, die man derzeit eher kritisch im Anlagebereich sehen muss, denn das Thema Windkraft ist eigentlich nur ein Thema im Bereich Offshore. Onshore tun sich viele Windparks wirtschaftlich eher schwer.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Gates, Clinton und die Gästeliste der Unsterblichen

Im Epstein-Skandal wird die Liste der prominenten Vorladungen immer länger. Nun durfte...

Allgemeines

„Toy Story 5“ oder doch „Taylor Story“? Pixar-Premiere wird zur Swift-Festspiele-Woche

Los Angeles erlebt derzeit ein Phänomen, das Wissenschaftler bislang nicht erklären können:...

Allgemeines

Trump und der ewige Friedensdeal: Bomben heute, Einigung morgen

US-Präsident Donald Trump bleibt seiner bewährten außenpolitischen Strategie treu: Erst bombardieren, dann...

Allgemeines

Rechtsanwalt Niklas Linnemann zur Stellungnahme der TGI AG aus Vaduz

Interview: „Die Unschuldsvermutung gilt – aber sie ersetzt keine rechtliche Prüfung“ Rechtsanwalt...