Empagi Group und der Ärger um Provision

Natürlich haben wir vor Erstellung des Berichtes das Unternehmen und dessen Inhaber auf den Vorgang schriftlich angefragt. Das Unternehmen hat uns allerdings mitgeteilt „man würde inhaltlich keine Stellung nehmen“. Der Inhaber des Unternehmens wurde dann ins einer E-Mail „sehr unqualifiziert“. Nun auch damit müssen wir leben. Man muss sich aber auch nicht auf jedes Niveau herunterlassen. Ein altes Sprichwort besagt auch „getroffene Hunde bellen“. So wie Sie in dieser E-Mail „gebellt haben“- smile! Worum geht es? Nun, ein ehemaliger Vertriebspartner des Unternehmens, teilt uns mit „das die Empagi Group ihm Provision schuldig sei“. Nun, sind wir der Meinung „wer gute Arbeit leistet soll auch gutes Geld bekommen“, dann macht Zusammenarbeit auf beiden Seiten auch Spaß. Wird der „Spaß dann zu Einseitig, dann kommt es zu Streitigkeiten“. Diese bringen dann meistens nur Ärger und Frust mit sich. In diesem Fall geht der „Frust“ sogar soweit, das der ehemalige Vertriebspartner des Unternehmens mittlerweile, unseren schriftlichen Informationen nach, eine Anzeige gegen den Inhaber des Unternehmens erstattet hat. Die Tagebuchnummer liegt uns ebenfalls vor. Ob, und was dabei herauskommt wissen wir nicht. Es gilt natürlich auch hier erst mal die Unschuldsvermutung. Was wir wissen ist, das sich solche Dinge sicherlich nicht gut für ein Unternehmen machen, meine Damen und Herren der Empagi Group. Sie haben einen Vertriebspartner verloren, und jetzt noch den ganzen Ärger am Hals, wie der Volksmund so schön sagt. Solche Dinge sollte man „schnell und sauber“ regeln. Darüber lohnt es sich sicherlich mal nachzudenken. Übrigens über das Unternehmen finden Sie auch eine Bewertung auf unserer Webseite www.anleger-ampel-denkmalschutzimmobilien-bestandsimmobilien.de. Was unsere Ampel dort für ein Licht zeigt, schauen Sie sich doch mal an.

2 Comments

  1. Vermittlerin Freitag, 21.02.2014 at 17:11 - Reply

    Ich hatte da auch Probleme! Vorsicht!

  2. Lukas Weber Freitag, 21.02.2014 at 17:10 - Reply

    ja das wunder mich bei Herrn Z. nicht wirklich. Interessant auch die AGB des Unternehmens. Die kassiere möglicherweise immens hohe Innenprovisionen, um dann nochmals zusätzlich vom Kunden abzukassieren. Da heisst es:

    Sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt, ist vom Auftraggeber eine Provision in Höhe von 3,57% des notariell beurkundeten Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen. Wird ein anderer als der angebotene Vertrag unter Beibehaltung der inhaltlichen Gleichheit geschlossen, ist die Provision eben gleich vom Auftraggeber zu entrichten. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision durch den Auftraggeber erlischt nicht, sofern der abgeschlossene Vertrag geringfügige Abweichungen gegenüber dem Angebot enthält ( Kaufobjekt, Kaufpreise, Kaufvertragsinhalt, Objektverschiedenheit-Abschluss eines Vertrages über ein anderes, dem Eigentümer gehörendes Objekt ). Der Auftraggeber hat die Provision mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages innerhalb 5 Werktagen zu zahlen, es bedarf keines zusätzlichen Vertrages. Die Entgegennahme eines Exposés unseres Hauses verpflichtetet den Auftraggeber, uns Anzeige zu machen, sobald ein Vertrag über das in unserem Exposé betitelte Objekt oder ein anderes Objekt des von uns angepriesenen Vertragspartners zustande gekommen ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die EMPAGI Group als ursächlichen Makler gegenüber dem Eigentümer zu benennen und uns zu sämtlichen Verhandlungen, Besichtigungen und zu jedem Vertragsabschluss hinzuzuziehen. Daneben verpflichtet sich der Auftraggeber, der EMPAGI Group auf Verlangen Abschriften sämtlicher abgeschlossener Verträge zu übermitteln.

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