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Ein Trauerspiel:Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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340 IN 48/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH, Bleicher Weg 1, 39326 Wolmirstedt, Die Förderung mildtätiger Zwecke in Form der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, inbesondere von Menschen mit Behinderungen; die Förderung gemeinnütziger Zwecke in Form der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Bildung; die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten, Werkstätten und Tageszentren für Menschen mit Behinderungen; den Aufbau und Betrieb ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen; den Betrieb von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie zur Integration von Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen; die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten für alte Menschen, jugendliche Menschen, Kinder und Familien; die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und der Wiedereingliederung, die Errichtung und den Betrieb von Integrationsunternehmen, solange deren Errichtung und Betrieb die Verwirklichung eines steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der Abgabenordnung darstellt. (AG Stendal, HRB 6773), vertr. d.: Swen Pazina, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Sachwalterin zusätzlich zu der am 28.01.2025 angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Magdeburg, 07.03.2025

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