Dieselgate

Als die Abgasmanipulationen des VW-Konzerns vor knapp zwei Jahren aufflogen, begann der steile Sinkflug des Dieselmotors. Millionen Dieselfahrzeugbesitzer befürchten nun den Absturz ihres Fahrzeugwerts, denn gefühlt fallen beim Wort Diesel im gleichen Atemzug nur noch die Worte: Fahrverbot, Umrüstung, Abwrackprämie und Entzug der Zulassung. Der Diesel-Gipfel soll diese Sorgen nun etwas bremsen.

Software-Updates sollen es richten

Zunächst einmal soll es danach Software-Updates für 5 Millionen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 geben – die Hälfte davon sind Fahrzeuge der Marke Volkswagen. Welche Hersteller alle dabei sind, ist noch offen. Die Kostendafür wollen die Hersteller tragen. Zu Umrüstungen kommt es vorerst nicht.

Fahrverbote sind nicht vom Tisch

Fahrverbote können auch nach den Updates weiter drohen. Die Möglichkeit von Verboten rückten vor allem durch das Stuttgarter Verwaltungsgerichtsurteil vergangene Woche ein großes Stück näher. Danach droht ab 2018 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in der baden-württembergischen Landeshauptstadt.

Grundlage dafür ist die Luftqualitätsrichtlinie der EU (2008/50/EG). Die Konzentration von gesundheitsschädlichen Feinstaub mit maximal 10 Mikrometer Durchmesser (PM 10) darf danach im Jahresdurchschnitt 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft nicht überschreiten. Für kleinere PM 2,5-Partikel liegt der Grenzwert derzeit bei 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Eine Hauptquelle der Partikel sind Dieselmotoren. Diese Grenzwerte werden außer in Stuttgart auch in vielen weiteren deutschen Städten regelmäßig überschritten.

Endgültige Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht erwartet

Die zuständigen Landesbehörden müssen daher Luftreinhaltepläne aufstellen. Da sie die Grenzwerte trotzdem nicht einhalten, klagen Umweltverbände. Die Verwaltungsgerichte, die darüber verhandeln, entscheiden unterschiedlich. Manche wie das Verwaltungsgericht Stuttgart aber auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf sehen nur in Fahrverboten für Dieselfahrzeuge eine Lösung.

Maßnahmen, wie die nun im Rahmen des Diesel-Gipfels beschlossenen Updates, genügten den Stuttgarter Richtern zufolge ausdrücklich nicht. Gegen das Urteil wird wie bereits gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf voraussichtlich das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Revision entscheiden. Bis dahin wird die Verunsicherung von Dieselfahrern leider anhalten.

Quelle: juristische Redaktion anwalt.de

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