Diesel-Mogelpackung – was tun? VZ Hamburg informiert

Viele Dieselautos des Volkswagen-Konzerns stoßen im Normalbetrieb mehr Stickstoff- oder Kohlendioxid aus als während behördlich vorgeschriebener Abgastests. Diese Manipulation der Abgaswerte geht besonders zu Lasten der Verbraucher. Jeder Autofahrer, der sich bewusst für ein Auto mit angeblich geringem Abgasausstoß entschieden hat, musste feststellen, dass er eine „Mogelpackung“ fährt.

Welche Rechte haben Verbraucher?

Nachbesserung: Nach unserer Auffassung stellen erhöhte Stickstoffwerte oder die falsche Angabe der CO2-Werte einen Mangel dar, so dass Sie als Kunde vom Verkäufer Ihres Wagens eine Nachbesserung verlangen können. Führt die Nachrüstung nicht zum Erfolg bzw. steigt hierdurch der Spritverbrauch oder verringert sich die Motorleistung, so käme eine Minderung des Kaufpreises oder sogar ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht.

Nach Ansicht der Gerichte berechtigt ein höherer Kraftstoffverbrauch von 10 Prozent den Kunden zum Rücktritt. Bei einer geringeren Abweichung wäre aber zumindest eine Minderung des Kaufpreises möglich. Ob erfolgreich nachgebessert werden kann oder ob durch die Nachbesserung neue Mängel auftreten, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen.

Rücktritt vom Vertrag: Wurde der Kaufvertrag direkt mit der Volkswagen AG geschlossen, kann Sie als Käufer zum sofortigen Rücktritt berechtigt sein. Nach Ansicht des Landgerichts Arnsberg (Urteil vom 12. Mai 2017, Az. I-2 O 264/16) verschwieg der Verkäufer den Mangel arglistig, so dass es einer Fristsetzung zur Nachbesserung nicht bedurfte. Aufgrund der Arglist konnte sich der Verkäufer auch nicht auf die Einrede der Verjährung berufen.

Schadensersatz: Kann nachgewiesen werden, dass die Mitarbeiter von Volkswagen und anderen Automobilunternehmen vorsätzlich gehandelt haben, kommen zudem Schadensersatzansprüche direkt gegen den Hersteller in Betracht. Durch diesen Anspruch könnte dann beispielsweise ein geringer Wiederverkaufswert oder ein erhöhter Kraftstoffverbrauch kompensiert werden.

Sammelklage: Anders als in den USA, können es einzelne Verbraucher in Deutschland nicht mit den mächtigen Konzernen aufnehmen. Die Verbraucherschutzminister der Länder fordern daher den Bund auf, „Musterklagen in Verbraucherangelegenheiten“ einzuführen. Verbraucherverbände wie die Verbraucherzentralen könnten dadurch befugt werden, Schadenersatzansprüche über ein Musterklageverfahren gleichzeitig für viele Verbraucher stellvertretend durchzusetzen.

In den USA zahlt Volkswagen geschädigten Kunden 5.000 US-Dollar und kauft Fahrzeuge zurück, wenn eine Reparatur des Autos auf Kosten von VW für die Betroffenen nicht in Frage kommt. Auch Volkswagen-Kunden in Deutschland erwarten eine unkomplizierte Lösung, meint unser Verbraucherzentrale Bundesverband. Verbraucher dürften nicht auf Schäden sitzen bleiben.

Was solllten Verbraucher tun?

Da Ihnen abhängig von der Fallkonstellation (Kauf vom Hersteller, Kauf vom Gebrauchtwagenhändler, Kauf von privat) unterschiedliche Rechte zustehen, kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Der Einzelfall entscheidet.

Geht es in Ihrem Fall allein um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen müssen Sie die kurze Verjährungsfrist im Blick behalten. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei Neuwagen zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe.

Gebrauchtwagenkäufer haben beim Kauf vom Händler in den meisten Fällen sogar nur ein Jahr ab der Übergabe Zeit, um ihre Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Drohen die Ansprüche während der Rückrufaktion zu verjähren, sollten Sie sich an Ihren Verkäufer wenden und ihn auffordern, schriftlich den Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären. Dafür können Sie unseren Musterbrief an Ihren Händler senden (Download 90 Cent).

Verliere ich als Kunde meine Rechte, wenn ich den bestellten Neuwagen jetzt noch abnehme?

Gewährleistungsrechte sind nur dann ausgeschlossen, wenn Sie als Kunde die Mängel bei Vertragsschluss schon kannten. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie das bestellte Auto nur unter Vorbehalt entgegennehmen. Dafür können Sie unseren Musterbrief verwenden (Download 90 Cent).

Erhöht sich die Kfz-Steuer für die betroffenen Fahrzeuge?

Die Kfz-Steuer ist vor allem abhängig vom CO²-Wert. Es ist daher denkbar, dass die erhöhten CO²-Werte Auswirkungen auf die Kfz-Steuer haben werden, wenn diese bisher zu niedrig festgesetzt worden ist. Ob auch für die Vergangenheit Gelder nachgefordert werden, bleibt aber abzuwarten. Den Finanzämtern steht insoweit ein Ermessen zu.

 

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