Startseite Allgemeines „Diese Hauptversammlung entscheidet über die Zukunft der MMC AG“ – Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur Neuwahl des Aufsichtsrats
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„Diese Hauptversammlung entscheidet über die Zukunft der MMC AG“ – Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur Neuwahl des Aufsichtsrats

popmelon (CC0), Pixabay
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Interviewer: Frau Rechtsanwältin Bontschev, die Minerals and Metals Corporation – MMC AG lädt am 15. Dezember 2025 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein. Worum geht es dabei im Kern?

Rechtsanwältin Bontschev:
Im Mittelpunkt steht die Neuwahl des gesamten Aufsichtsrats. Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder ist bereits Ende August ausgelaufen, sodass die Gesellschaft jetzt zwingend einen neuen Aufsichtsrat wählen muss. Ohne ihn wäre die MMC AG in ihrer Kontroll- und Genehmigungsfunktion praktisch handlungsunfähig. Die Hauptversammlung ist daher nicht nur eine Formalität, sondern von zentraler Bedeutung für die Stabilität der Unternehmensführung.

Interviewer: Welche Personen sind für den neuen Aufsichtsrat vorgeschlagen?

Rechtsanwältin Bontschev:
Vorgeschlagen sind drei Kandidaten mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen:

  • Andreas Schröder, Rechtsanwalt aus Leonberg,

  • Thomas Reissner, Diplom-Kaufmann und Geschäftsführer der IMCAL GmbH aus Sindelfingen,

  • Dr. Norbert Röttgen, Rechtsanwalt und Mitglied des Deutschen Bundestages aus Königswinter.
    Diese Kombination aus juristischer, betriebswirtschaftlicher und politischer Erfahrung deutet darauf hin, dass man den Aufsichtsrat strategisch breit aufstellen möchte.

Interviewer: Wer hat die Kandidaten vorgeschlagen – und sind die Aktionäre an diese Vorschläge gebunden?

Rechtsanwältin Bontschev:
Die Vorschläge stammen sowohl von der IMCAL GmbH, einem Aktionär der Gesellschaft, als auch vom bisherigen Aufsichtsrat. Nach dem Aktiengesetz sind die Aktionäre aber nicht an diese Vorschläge gebunden. Sie können in der Versammlung eigene Kandidaten benennen und zur Abstimmung stellen. Das macht die Hauptversammlung besonders spannend, denn theoretisch kann sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats kurzfristig ändern.

Interviewer: Warum handelt es sich um eine außerordentliche Hauptversammlung?

Rechtsanwältin Bontschev:
Eine außerordentliche Hauptversammlung wird immer dann einberufen, wenn wichtige Entscheidungen außerhalb der regulären Hauptversammlung getroffen werden müssen. Da die bisherigen Aufsichtsräte ihr Amt bereits niedergelegt haben, besteht akuter Handlungsbedarf. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und entscheidet mit über zentrale Unternehmensfragen – ohne ihn wäre die Gesellschaft blockiert.

Interviewer: Was müssen Aktionäre beachten, wenn sie an der Versammlung teilnehmen möchten?

Rechtsanwältin Bontschev:
Wichtig ist, dass sich Aktionäre bis spätestens 8. Dezember 2025, 24 Uhr MESZ, anmelden. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Teilnahmeberechtigt ist nur, wer im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Wer nicht persönlich erscheinen kann, darf sich vertreten lassen – etwa durch eine bevollmächtigte Person. Diese Vollmacht muss allerdings in Textform vorliegen.

Interviewer: Und wenn ein Aktionär eigene Vorschläge einreichen möchte?

Rechtsanwältin Bontschev:
Dann muss er die Frist beachten: bis zum 30. November 2025, 24 Uhr MESZ. Bis dahin können Gegenanträge oder Wahlvorschläge bei der Gesellschaft eingehen. Wahlvorschläge müssen den vollständigen Namen, den Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. Die Vorschläge werden dann – sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen – den übrigen Aktionären zugänglich gemacht.

Interviewer: In der Einladung wird auch auf den Datenschutz eingegangen. Warum ist das für Aktionäre wichtig?

Rechtsanwältin Bontschev:
Die MMC AG weist darauf hin, dass personenbezogene Daten der Aktionäre, wie Name, Anschrift und Aktienanzahl, verarbeitet werden, um die Teilnahme an der Hauptversammlung zu organisieren. Grundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Aktionäre haben das Recht, Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Die Speicherung erfolgt aus rechtlichen Gründen für zehn Jahre – das ist in der Praxis üblich.

Interviewer: Welche Bedeutung hat diese Hauptversammlung Ihrer Einschätzung nach?

Rechtsanwältin Bontschev:
Sie ist wegweisend für die strategische Ausrichtung der Minerals and Metals Corporation. Mit der Wahl des neuen Aufsichtsrats werden die personellen Weichen für die kommenden vier Jahre gestellt – also bis zur Entlastung für das Geschäftsjahr 2029. Es geht um Kontrolle, Vertrauen und Einfluss. Die Aktionäre sollten diese Chance nutzen, um die Entwicklung des Unternehmens aktiv mitzugestalten.

Interviewer: Ihr Fazit, Frau Bontschev?

Rechtsanwältin Bontschev:
Ich rate den Aktionären, sich rechtzeitig anzumelden, die Kandidatenprofile aufmerksam zu prüfen und – falls gewünscht – eigene Vorschläge einzubringen. Diese Hauptversammlung ist nicht nur eine Formalität, sondern eine Entscheidung über die unternehmerische Zukunft der MMC AG. Wer hier mitbestimmt, gestaltet das Unternehmen entscheidend mit.

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