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Diddy-Prozess: Staatsanwaltschaft wirft Combs Machtmissbrauch, sexuelle Ausbeutung und Einschüchterung vor

geralt (CC0), Pixabay
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Im aufsehenerregenden Strafprozess gegen den US-Musikmogul Sean „Diddy“ Combs haben die Staatsanwälte ihre Abschlussplädoyers vorgelegt. Sie werfen Combs vor, seine Macht, seinen Reichtum und seine Bekanntheit eingesetzt zu haben, um über Jahre hinweg ein kriminelles Netzwerk zur sexuellen Ausbeutung zu leiten.

Die Anklage stützt sich auf die Aussagen von über 30 Zeugen, darunter Ex-Partnerinnen wie Cassie Ventura und eine Frau unter dem Pseudonym „Jane“. Beide berichten von sogenannten „Freak-Offs“ – orgienartigen Veranstaltungen mit Sexarbeiterinnen, zu denen sie gezwungen worden seien. Laut Anklage seien diese Treffen von Combs’ Mitarbeiterstab organisiert und bewusst vertuscht worden.

Combs, der unter anderem wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und bandenmäßiger Kriminalität nach dem RICO-Gesetz angeklagt ist, bestreitet alle Vorwürfe. Er sitzt seit seiner Festnahme im September 2024 in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung drohen ihm mindestens 15 Jahre Haft bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Die Verteidigung verzichtete auf eigene Zeugen und betonte, es gebe keine ausreichenden Beweise für ein kriminelles Komplott. Der Ausgang des Prozesses liegt nun in den Händen der Geschworenen, die alle Anklagepunkte einstimmig beurteilen müssen.

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