DIC DP Objekt 1 GmbH & Co. KG-welche Sicherheiten bleiben den Anlegern dann noch übrig?

„Zum 31. Dezember 2016 haftet die Gesellschaft für Bankverbindlichkeiten verbundener Unternehmen in Höhe von EUR 73.556.714,09. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage unserer verbundenen Unternehmen sehen wir derzeit kein Risiko der Inanspruchnahme. Hierfür und als Sicherheit für eigene Bankverbindlichkeiten ist das Grundvermögen in Höhe von EUR 128.300.000,00 mit Grundschulden belastet. Bankverbindlichkeiten sind ferner durch Abtretung von Mietforderungen und Verpfändung der Mieteingangskonten besichert.“ So kann man es in der aktuellen Bilanz lesen. Da bleibt dann nur die Frage übrig: „Welche Sicherheiten haben dann die Anleger noch für ihr Kapital“?

DIC DP Objekt 1 GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2016

DIC DP OBJEKT 1 GMBH & CO. KG, FRANKFURT AM MAIN

A K T I V A

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 46.010.442,99 46.660.890,27
I. Sachanlagen 46.010.442,99 46.660.890,27
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.194.173,55 1.032.504,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.193.706,27 1.032.464,12
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 467,28 40,48
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 9.598,12 474.647,00
47.214.214,66 48.168.041,87

P A S S I V A

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. EIGENKAPITAL 23.005.000,00 23.005.000,00
I. Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Rücklagen 22.980.000,00 22.980.000,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 715.185,41 349.118,93
C. VERBINDLICHKEITEN 23.494.029,25 24.813.794,84
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 128,10
47.214.214,66 48.168.041,87

DIC DP OBJEKT 1 GMBH & CO. KG, FRANKFURT AM MAIN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016

I. Allgemeine Angaben

Die DIC DP Objekt 1 GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister A des Amtsgerichts Frankfurt am Main (HRA 45068).

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden so weit unten nichts anderes beschrieben ist in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

II. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt:

Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen auf Bauten wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit 2,5% p. a. vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für geleistsete Zahlungen, die Aufwand für einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen, gebildet. Dieser Posten ist mit dem Nominalbetrag der geleisteten Zahlungen abzüglich der Auflösung gebildet.

Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Auf die freiwillige Anwendung der Abgrenzung latenter Steuern gem. § 274 HGB wird verzichtet. Ein Aktivüberhang von latenten Steuern wird nicht bilanziert.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, mit Ausnahme der Kautionen in Höhe von EUR 112.558,68 (Vorjahr: EUR 76.983,37).

Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 772.587,90 (Vorjahr: EUR 588.656,21) ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Finanzforderungen.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 35.700,00 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen:

bis 1 Jahr EUR 23.381.470,57 (Vorjahr: EUR 589.352,95)

über 1 Jahr EUR 112.558,68 (Vorjahr: EUR 24.224.441,89)

IV. Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2016 haftet die Gesellschaft für Bankverbindlichkeiten verbundener Unternehmen in Höhe von EUR 73.556.714,09. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage unserer verbundenen Unternehmen sehen wir derzeit kein Risiko der Inanspruchnahme. Hierfür und als Sicherheit für eigene Bankverbindlichkeiten ist das Grundvermögen in Höhe von EUR 128.300.000,00 mit Grundschulden belastet. Bankverbindlichkeiten sind ferner durch Abtretung von Mietforderungen und Verpfändung der Mieteingangskonten besichert.

Die Gesellschaft ist gemäß § 271 Abs. 2 HGB i.V.m. § 290 HGB ein verbundenes Unternehmen der DIC Asset AG, Frankfurt am Main, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Die DIC Asset AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis an Unternehmen auf. Er wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht.

Komplementärin (ohne Einlage) und Geschäftsführerin der Gesellschaft ist die DIC Asset Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, vertreten durch die Geschäftsführer

Rainer Pillmayer, Diplom-Kaufmann (bis 31. Mai 2016),

Johannes von Mutius, Diplom-Kaufmann (bis 31. Oktober 2016),

Aydin Karaduman, Diplom-Wirtschaftsingenieur (ab 01. Mai 2016) und

Sonja Wärntges, Diplom-Ökonomin (ab 01. Oktober 2016).

Das gezeichnete Kapital der DIC Asset Beteiligungs GmbH beträgt EUR 25.000,00.

Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

Frankfurt am Main, 09. Februar 2017

Aydin Karaduman   Sonja Wärntges

(Geschäftsführer der Komplementärin)  (Geschäftsführerin der Komplementärin)

Die Gesellschafterversammlung vom 09. Februar 2017 hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 durch Beschluss festgestellt und beschlossen, den Jahresfehlbetrag der Kommanditistin durch Verrechnung mit dem bestehenden Darlehenssaldo zu belasten.

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