Der Zweifel ist das Wartezimmer der Erkenntis

Published On: Mittwoch, 26.08.2020By Tags: ,

Die R & R Consulting GmbH soll laut eigener Aussage erfolgreich im Bereich Edelmetalle unterwegs sein. Die Redaktion von diebewertung.de hatte immer bedauert, dass die Bilanz des erfolgreichen Unternehmens leider immer noch nicht im Unternehmensregister der Öffentlichkeit vorlag.

Dem Inder, der ja Gold ebenso wie der Deutsche liebt, wird der Spruch zugeschrieben: „Der Zweifel ist das Wartezimmer der Erkenntnis“. Demgemäß hatten wir kritisch angemerkt, dass eine fehlende Bilanz nicht gerade vertrauensbildend ist.

Neuigkeiten mittels Leser-Infos

Klar, wenn man solch einen Kommentar eines Users an/in die Redaktion bekommt, dann schaut man schon 2 Mal hin, denn man muss natürlich trotz aller Überraschung sachlich und in der Sache dann auch fair bleiben.

Ein Blick in das Unternehmensregister hat gezeigt, dass es dort noch keine neue Bilanz des Unternehmens Aurimentum (R&R Consulting GmbH) gibt.

Aber man muss dann auch einmal die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass es sich möglicherweise um eine Fake-Bilanz handeln könnte, denn aus einer offiziellen Quelle scheint die Bilanz dann möglicherweise nicht zu sein.

Natürlich haben wir uns dann an die „immer wieder Zusagen machende Hamburger Rechtsanwaltskanzlei“ (in Sachen Bilanzveröffentlichung der R&R Consulting GmbH – die steht hinter Aurimentum) mit einer Presseanfrage gewandt.

Dies mit einer ganz einfachen Frage, „ist die Bilanz echt“?

Dann kann man eigentlich jedem Vertriebler nur raten, „lauf die 100 m in 4 Sekunden“ und hol deine Anleger raus aus diesem Bonus-Investment.

In der Sache selber haben wir seit einigen Wochen intensiveren Kontakt mit der Justiz, denen wir einen Link zu dieser Veröffentlichung übermittelt haben. Bevor von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei nun wieder mit „unsachlichem Schmutz und kruden Verschwörungstheorien in Schriftsätzen“ gearbeitet wird. Ganz klar zum Mitschreiben

„WIR SIND NICHT DIE MACHER DIESER SEITE“.

Update: Nun hat sich die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei dann doch bei unserem Rechtsanwalt gemeldet, er aber zur Zeit in Urlaub weilt. Nun werden wir Morgenfrüh dann schaun ob, und was es für eine Antwort gab. Diese werden wir dann natürlich in den Artikel einarbeiten.

Stand 21.01 Uhr, 11.08.2020

Hier die Stellungnahme der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei, die wir am heutigen Morgen erst erhalten haben:

Sehr geehrter Herr Kollege,

wir haben von Ihrem Mandanten die beigefügte Presseanfrage erhalten. Ihr Mandant besteht darauf, dass wir sämtliche Korrespondenzen über Ihr Büro laufen lassen. Wir gehen daher davon aus, dass Sie ihm unsere Antwort unverzüglich zukommen lassen werden.

Inhaltlich haben wir im Namen unserer Mandantschaft, der R & R Consulting GmbH, das Folgende mitzuteilen:

Zunächst haben wir mit Interesse festzustellen, dass die Artikel auf der Webseite, auf die sich Ihr Mandat bezieht, orthografische Gemeinsamkeiten mit den Texten Ihres Mandanten auf dessen Webseiten aufweist.

In jedem Fall handelt es sich bei der sogenannten „Bilanz“ um eine plumpe Fälschung. Sowohl hinsichtlich der Zahlen, als auch des Datums. Die Zahlen spiegeln in keiner Weise den Unternehmenswert wider. Eine Weiterverbreitung dieser unwahren und gefälschten Bilanz hinsichtlich des Unternehmens unserer Mandantin wäre daher zweifelsohne rechtswidrig. Insofern gehen wir davon aus, dass eine Veröffentlichung unterbleiben wird.

Wir erlauben uns zudem den Hinweis, dass der in Bezug genommene Verbreiter über kein Impressum verfügt. Dass derartige Quellen nicht belastbar sind, brauchen wir Ihnen nicht weiter darzulegen.

Sollte Ihr Mandant in rechtswidriger Weise durch unwahre Behauptungen in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht unserer Mandantin eingreifen, so wird diese umfassende, rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei, C. P.

Rechtsanwältin

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