Deko Barren und Goldminenprozess – BWF Stiftung – 7/8 Tag

Der Donnerstag, 7.07.2016 und Dienstag, 12.07.2016, waren geprägt von langwierigen Aussagen und rechtlichen Diskussionen.

Teilnahme an Dealgesprächen des Gerichts mit dem Goldhändler

Die Verteidigung eines Angeklagten wies das Gericht darauf hin, dass alle das Recht hätten, an den Dealgesprächen teilzunehmen. Das hätte der Bundesgerichtshof angeregt, um Klarheit und Transparenz herzustellen. Der Goldhändler S. hatte angefragt, ob sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Gespräche vorstellen könnten. Die übrigen Anwälte wollen an den Gesprächen als Zuhörer teilnehmen. Am 19.07.2016 hat das Gericht das Gespräch eingeplant.

Zeugenaussagen Mitarbeiter Vertrieb – Explosion der Gehälter

Ansonsten drehte sich alles um zwei Mitarbeiter der BWF Stiftung bzw. der TMS GmbH, die Geschwister wurden getrennt befragt. Der ehemalige Autohändler B. war zur BWF Stiftung gestoßen und hatte ursprünglich Vertriebsleiter werden sollen. Die Aufgaben hätten sich aber geändert. Auch er berichtete von angenehmer Atmosphäre, schwärmte von gemeinsamem Urlaub, Montagsfrühstücken, Essengehen und gemeinsamem Grillen. Man habe sich überhaupt keine Sorgen gemacht, da aufgrund einer Minenbeteiligung bei einer Firma Y einem Herrn P. ein Ertrag von ca. 20 Kg Gold pro Monat zugeflossen seien. Das habe er geglaubt. Ausserdem hatte sich sein Gehalt vom Automobilverkäufer zum Vertriebsmitarbeiter fast verzehnfacht. Die Gerüchte im Internet über eine Strafanzeige Herbst 2014 hätten auch eine Finte eines Mitbewerbers sein können. Wirklich Bauchschmerzen habe er bekommen, als die Rückabwicklung immer weiter verzögert worden sei im Januar und Februar 2015. Der angeklagte Wirtschaftsprüfer sei alle drei Monate zur Prüfung erschienen; das KPMG Gutachten hätte ihn auch absolut beruhigt: „ich ging davon aus, dass die das schon ordentlich machen“. Er wusste auch zu berichten: mir war klar, dass die BaFin die Verträge und das Konzept vorliegen hatte; das war zwar kein Thema für uns, aber wir meinten, wenn die sich nicht melden, werden die schon nichts gegen uns haben.

Schamanentum als Firmenbestandteil – zwangsbeglückte Mitarbeiter

Nachmittags wurde eine weitere Zeugin befragt. Frau B. war als Assistentin der Geschäftsführung eingestellt worden. Die 31 jährige schilderte sich motiviert, angetan von einer Firma, wo man „etwas gutes tun konnte“ und Mitarbeiter geschätzt würden. Kurze Zeit später stellte sich aber Ernüchterung ein. Die familiäre Atmosphäre hätte auch bedeutet, dass Privates und Sachliches vermischt worden wären. Länger schilderte die Zeugin, dass die Ehefrau des Goldhändlers ihr Leben auf Schamanentum und Heilung ausrichtet hätte. Anfangs sei sie offen gewesen dafür; sie hätte das Gefühl gehabt, dort bedrängt worden zu sein. Auch der finanzielle Aspekt dieser Gruppe sei ihr unangenehm. Längere Zeit gab sie Auskunft zu Heilungen, angeblichen negativem Karma und anderen Dingen rund um das Schamanentum. Ansonsten sei ihr nichts Negatives oder Auffälliges bekannt geworden. Nach knapp einem Jahr hätten beide gekündigt und sie sei ausgeschieden. Heute hätte sie erneut einen Job als Assistentin der Geschäftsführung bei einem Architekten.

Zeuge L. als Sicherheits-Assistent und Freund des Sohnes der Frau S.

Der ehemalige Sicherheits-Assistent wusste zu berichten, dass häufig Vertriebsmitarbeiter und seltener Kunden Tresorbesichtigungen vorgenommen haben. Er habe das mit dem Hund begleitet. Um den Hund nicht zu stressen, habe er vor dem Tresor gewartet. Es könnten ja nicht so viele Leute in den Tresorraum. Er habe nie etwas auffälliges bemerkt, sei aber auch Handwerker und nicht Händler….“in so was bin ich ein bisschen dumm“. Wenn er nicht Tresor-Besichtigungen begleitet hätte, habe er Verträge im Computer erfasst.

12 Comments

  1. Baux Montag, 15.08.2016 at 11:07 - Reply

    und wann geht es im Prozess voraussichtlich weiter?

  2. hertenhans Donnerstag, 28.07.2016 at 16:58 - Reply

    wo nur ist die knete geblieben?
    Millionen sind weg, aber keiner will die Knete jetzt haben.
    Vielleicht sollte man doch mal im Garten der Villa in Zehlendorf nachgraben???

  3. hertenhans Freitag, 22.07.2016 at 09:42 - Reply

    nun ja das mögen die Juristen klären, so weit ich aber gelesen habe, waren die Provisionen teilweise schon überdimensioniert. Abgesehen von der Vermittlerproblematik stellt sich doch derzeit viel mehr die Frage, ob Herr S. tatsähclich etwas rauslässt über den tatsächlchen Verbleib der Kohle.

  4. Yogi Donnerstag, 21.07.2016 at 15:00 - Reply

    Am 19. sollte der Termin für den Deal sein!
    Wer weiß was?

    Anmerkung der Redaktion:
    Wir- aber eigentlich nichts Neues, denn die Parteien halten sich wohl bedeckt. Gerüchteweise haben wir gehört, das die Staatsanwaltschaft vielleicht gar kein Interesse an einem Deal haben könnte. Ihr könnte es darum gehen, das „alle auspacken“, weil die Staatsanwaltschaft ja der Meinung ist das „alle Schuldig“ sind, sonst hätten die ja keine Anklage erhoben. Wichtig wäre, das Bestandteil des Deals sicherlich die Presigabe von Vermögen von Seiten von dem Hauptangeklagten sein muss. Nur die Wahrheit sagen bringt ja kein Geld zurück……………………..

  5. derPrüfer Sonntag, 17.07.2016 at 08:38 - Reply

    Steffen, „sich einem Verfahren anzuschließen“ – falsch. Ergreifen Sie selbst die Initiative und verklagen Sie den Vermittler/Berater, falls er nicht gesprächsbereit ist. Bei einem Sammelverfahren haben Sie wenig Einfluss auf den weiteren Verlauf und kennen zum Beispiel in der Regel auch den Anwalt nicht. Also noch einmal: Recherchieren, welche für uns Anleger günstigen Gerichtsurteile bereits vorliegen (es gibt schon einige!), und dann mit dem Vermittler Kontakt aufnehmen. Falls dieser kein Geld zu verschenken hat, wird er gesprächsbereit sein!

  6. hertenhans Samstag, 16.07.2016 at 15:27 - Reply

    ich habe einen solchen Vertrag geschlossen, weil ich vorrangig eine sichere Anlageform gesucht habe. Meine Vermittlerin ist mittlerweile verstorben, auch so gibt es da keine Ansprüche mehr

  7. Vertrieb Donnerstag, 14.07.2016 at 21:15 - Reply

    Der normale Vertrieb hat eine Provision von 5 bis 6 % bekommen – dies ist nachweisbar – hier konnte einem gar nichts auffallen. Außerdem gibt es einen Goldhandel, wie Degussa etc. Das der Goldbestand nicht echt ist – auf die Idee wäre wirklich keiner gekommen ! Nicht einmal KPMG als Wirtschaftsprüfer !

    • Fritz Freitag, 15.07.2016 at 07:02 - Reply

      Der Wirtschaftsprüfer????
      Wenn dieser „Wirtschaftsprüfer“ nur einen Hauch von Hirn gehabt hätte, hätte dieser merken müssen, daß doppelt so viel „Goldbarren“ als nötig im Tresor lagern. (Einnahmen ca. 55 Mio / Wert Gold ca. 123 Mio).
      Hier hat unser SUPER DOKTOR schon den richtigen „Prüfer“ ausgesucht/vermittelt, der nicht bis DREI zählen kann.

  8. fisherman Donnerstag, 14.07.2016 at 18:46 - Reply

    Das war ja fast zu erwarten: die Beteiligten in dieser Goldbetrugsaffäre stellen sich als Unschuldslämmer dar. Angeblich haben sie von nichts gewußt. Ich hoffe nur,
    daß sich kein Richter auf einen solchen Unfug einläßt. Jeder Beteiligte in dieser Betrugsangelegenheit hat von Anfang an gewußt was da läuft.
    Also: alle Ganoven gehören in den Knast, und die Wirtschaftsprüfer sowie der Rechtsanwalt und der Steuerberater haben über Ihre Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden einzustehen. Aber auch die Damen und Herren im Vertrieb dürfen nicht ungeschoren davon kommen. Sie mußten erkennen, daß
    die gesamte Konstruktion nicht plausibel ist. Hoffentlich befasst sich das Gericht
    abschließend auch noch mit diesem nicht unwesentlichen Punkt. Allein die völlig überhöhte Provision der „Vertriebler“ hätte aufhorchen lassen müssen, daß an diesem Konstrukt etwas faul ist. Hoffentlich lassen die Herren S. und B. endlich die Katze aus dem Sack und verraten, wo sich eingesammelten Millionen befinden; ansonsten fliest über die Jahre gesehen das ganze Geld, was greifbar ist, nur in die Taschen des Insolvenzverwalters.
    Was uns verbleibt in dieser Sache ist: zu hoffen, dass das Berliner Gericht nicht auf die Dummdreistigkeit der Angeklagten hereinfällt und wir dann anschließend noch einen Zivilprozess gegen die Ganoven anstrengen müssen, da das Gericht ein sog. Adhäsionsverfahren abgelehnt hat. Vielleicht läßt sich ein solcher Zivilprozess zu gegebener Zeit bündeln?, aus Kostengründen.
    Es grüßt Sie ganz herzlich,
    fisherman

    • derPrüfer Freitag, 15.07.2016 at 07:32 - Reply

      Leider alles nur fromme Wünsche! Die zigtausend Anleger können ihr Geld abschreiben, so sie versuchen sollten, ihre Verluste von den angeklagten Beteiligten ersetzt zu bekommen. Mein Tipp: Den Kontakt zu dem verantwortlichen Vermittler bzw. Berater suchen und ein sachliches Gespräch führen. Bei Lage der Dinge und einer gewissen Einsicht sollte hier zumindest eine teilweise Entschädigung drin sein! (Manchmal hilft auch der Hinweis auf bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen in dieser Sache). Bei uns jedenfalls hat es geklappt!

      • Steffen Samstag, 16.07.2016 at 15:42 - Reply

        Das ist ja nett gemeint, aber wenn seitens des Vermittlers Null Einsicht da ist und nicht mal einem Bekannten zumindest die damalige Provision rückerstattet wird (normalerweise für mich eine Ehrensache) dann bleibt nur übrig sich einem Verfahren anzuschließen und zu hoffen oder man findet sich im Vorhinein schon damit ab durch die Finger zu schauen. Zumindest sollte man gegen solche Vermittler = Keiler alles ausschöpfen.

    • waneta Freitag, 15.07.2016 at 19:18 - Reply

      Auch wenn sie diesen Blödsinn immer Wiederkäuen, es bleibt Blödsinn. Die Provisionen betrugen 5 bis 6 %. Wenn alles soooooo einfach zu durchschauen war, wieso haben sie einen solchen Vertrag geschlossen??

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