Startseite Allgemeines BaFin Untersagung:Rechtsanwalt Johannes Praß
Allgemeines

BaFin Untersagung:Rechtsanwalt Johannes Praß

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 24.05.2016 Herrn Rechtsanwalt Praß, Köln, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.Nach vorliegenden Erkenntnissen hat Herr Rechtsanwalt Praß auf der Grundlage von Darlehensverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, Gelder angenommen.

Damit betreibt Herr Rechtsanwalt Praß das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herrn Rechtsanwalt Praß die angenommenen Gelder unverzüglich zurück zu zahlen. Für die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte wurde nach § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG Herr Rechtsanwalt Klaus Siemon, Köln, als Abwickler bestellt.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Treecycle: Ein Baum pro Token – aber kein Recht am Wald

Das TREECYCLE-Whitepaper verbindet Aufforstung in Paraguay mit Blockchain und langfristigen Ertragsversprechen. Aus...

Allgemeines

TREECYCLE meldet 30,5 Prozent Wertzuwachs – doch der Wirtschaftsprüfer setzt ein entscheidendes Fragezeichen

Die Schweizer TREECYCLE AG wirbt mit wachsenden Plantagen, einer hohen Eigenkapitalquote und...

Allgemeines

Google- und Tesla-Aktien brechen wegen hoher KI-Ausgaben ein

Die Aktien von Google-Mutter Alphabet und Tesla sind deutlich unter Druck geraten....

Allgemeines

Starke Knochen: Diese Lebensmittel helfen im Alltag

Unsere Knochen verlieren früher an Dichte, als viele denken. Wie stabil das...