Woraus wur das schließen? Nun, wir hatten eine Presseanfrage an das Amtsgericht in Hameln gestellt und nachfolgende Antwort erhalten.
Zitat:
nach ersten Recherchen hier ist vom Gericht Dr. Eckert aus Hannover als Sachverständiger für die erste Beurteilung der Sicherstellung der Masse und Prüfung noch bestehender Zahlungsfähigkeit eingesetzt worden. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist noch nicht eingesetzt. Die Frage der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist bereits in Bearbeitung.
Zitat Ende
Unserer Erfahrung nach, wird der gerichtlich bestellte Gutachter dann auch oft der zuständige Insolvenzverwalter. Da haben wir uns den Rechtsanwalt natürlich einmal genauer angeschaut, denn möglicherweise haben wir ja dann demnächst mit ihm zu tun.
Folgende Ausführungen dazu finden wir im Internet:
Dr. Rainer Eckert ist Gründungspartner der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte, die mit Büros in insgesamt 19 deutschen Städten vertreten ist. Der 60-Jährige ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Insolvenz- und Sanierungsrecht mit den Tätigkeitsschwerpunkten Gesellschaftsrecht, Unternehmensverkäufe und Insolvenzrecht. Er hat im Insolvenzrecht promoviert. Eckert ist Lehrbeauftragter an der Leibniz Universität Hannover und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein.
Zitat Ende
Da fragen wir uns natürlich bereits jetzt in der Redaktion, ob das eine kluge Wahl des Gerichtes war, denn eigentlich benötigt man für solche Verfahren einen Insolvenzverwalter der sich auch im Bank- udn Kapitalmarktrecht auskennt udnw eiss wie Verfahren mit 1.000 enden von Anlegern zu führen sind. Das sehen wir im Moment hier noch nicht. Nun schauen wir dann mal, wie das Gericht tatsächlich entscheiden wird.
In uns wird der Insolvenzverwalter sicherlich einen kritischen Ansprechpartner haben, denn wir kennen uns mit solchen Verfahren exzellent aus.
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