Das seltsame Interview mit Rechtsanwalt Werner Klumpe und dem Wirtschaftsdetektiv Fuchsgruber

Ein Unser unserer Plattform hat uns Auszüge aus einem Interview mit dem Fondstelegramm in die Redaktion übermittelt. Die Substanz des gesamten Interviews ist, wie wir das von Herrn Rechtsanwalt Klumpe aus dem Debi Select Verfahren leider kennenlernen mussten, gleich O. Das zumindest aus der Sicht der Anleger betrachtet. Man fragt sich natürlich auch „warum hat Fondstelegramm nicht einmal die Frage gestellt „warum erstattet Malte Hartwieg nicht eine Selbstanazeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München I? Die „ermitteln doch schon“ wie man von dort auf eine schriftliche Anfrage unserer Redaktion, zur Antwort bekommt  Da braucht man doch keinen Herrn Fuchsgruber oder Herrn Klumpe um da was zu „durchleuchten“. Zudem wurden die ja von Malte Hartwieg beauftragt, also allen Beteuerungen zum Trotz, wird dem Ergebnis immer der Makel anhaften „selber bezahlt“. Eigentlich damit ein Muster ohne Wert. Ich finde die Anleger haben ein Recht auf eine neutrale Aufklärung. Nicht auf eine aus ihren Anlegergeldern möglicherweise bezahlte Aufklärung. Die Münchner Staatsanwaltschaft I gilt als gut, akribisch und seriös. Gehen Sie einfach hin  und sagen „Mein Name ist Malte Hartwieg, ich möchte Selbstanzeige wegen des Verdachts des Kapitalanalagebetruges stellen“ Haben Sie eine weiße Weste, davon gehen wir zu diesem Zeitpunkt aus, dann wird die Staatsanwaltschaft das ganz schnell herausfinden. Interviews in die Öffentlichkeit zu lancieren die den Makel von Ihnen bezahlt zu sein haben, stärken Ihre Glaubwürdigkeit jedenfalls nicht. Mit dem Wissen um den Vorgang von Debi Select und Werner Klumpe, können wir jedem Anleger nur anraten zu sehen das er so schnell wie möglich sein Geld von Malte Hartwieg bekommt. Nicht das es irgendwann zu spät ist.

One Comment

  1. Julia Leis Freitag, 19.01.2018 at 13:29 - Reply

    Das Urteil des OLG Saarlouis vom 11.09.2017 enthält auch einige interessante Infos: http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=5742 .

    Diese Pferde von Fremden waren 8 Pferde eines Herrn Sedun Y., der vorher Pächter des Gestütes Birkhausen und dort die damalige Besitzerin Franziska O. so weit brachte, dass das Gestüt nun wieder einen neuen Besitzer hat. Y. hat Y. hatte 2016 Insolvenz angemeldet und sie dem Verpächter seiner Gaststätte als Sicherheit geboten. Als dieser die Pferde abholen wollte, wurde ihm gesagt, dass noch mehrere 10.000 Euro für die Versorgung der Pferde der letzten 2 Jahre (!) ausstehen würde. Das drohende Pferdehalteverbot hat Herrn Fuchsgruber dann zum Einlenken gebracht. Dies war also die ach so erfolgreiche Pferdehaltung des Herrn Fuchsgruber. Also alle gutgläubigen Pferdehalter aufgepasst: Wer noch ein paar Hunderttausend oder Millionen verlieren kann. Medard Fuchsgruber und seine Freunden warten auf euch.

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