Das Handelsblatt, wenn man sich über die eigene verkaufte Werbung ärgert

Irgendwie streiten wir uns indirekt seit Wochen mit dem „Handelsblatt“ über einen Artikel, den wir veröffentlicht haben, der aber mit einem redaktionellen Artikel nichts zu tun hat.

Im Gegenteil, es geht möglicherweise um eine gute Einnahme-Seite des „Handelsblattes“. Möglicherweise kennen Sie auch die Werbemöglichkeit, die das „Handelsblatt“ Unternehmen anbietet.

Es geht um Onlinewerbung, die man über Dienstleister im „Handelsblatt“ schalten kann, natürlich gut bezahlt. Klar, dass dafür das „Handelsblatt“ seinen guten Namen zur Verfügung stellt.

Übrigens bietet nicht nur das „Handelsblatt“ diese Möglichkeit, sondern auch der „Tagesspiegel“, der „Focus“ usw. Das scheint sich also für viele zu lohnen. Das sei ihnen natürlich auch gegönnt.

Manchmal jedoch ärgert sich dann möglicherweise auch das „Handelsblatt“ darüber, dass man einem Gauner-Unternehmen diese Werbemöglichkeit gegeben hat. In unserem Fall geht es um das Unternehmen Fremont Capital.

Ein Unternehmen, welches für Investments geworben hatte und bei dem möglicherweise viele Investoren ihr einbezahltes Geld verloren haben.

Ob das „Handelsblatt“ daran eine Mitschuld trägt, ist sicherlich eine Frage der Sichtweise. Ein Geschädigter, der auf Grund einer Veröffentlichung eines Berichtes im seriösen „Handelsblatt“ sich gesagt hat, „na wenn es da einen positiven Bericht gibt, wird das schon in Ordnung sein“, der wird das sicherlich bejahen. Natürlich sind die Artikel als Werbung gekennzeichnet, aber um das festzustellen, muss man dann auch genauer hinschauen.

Dass die werbenden Unternehmen, die hier viel Geld bezahlt haben, dann wiederum damit auch gerne Werbung machen, sollte auch einem „Handelsblatt“ klar sein. Nun versucht man über den Dienstleister, jetzt auch über das „Handelsblatt“, einen diesbezüglichen Bericht von uns aus dem Internet herauszubekommen.

In dem Bericht haben wir einen Screenshot der Werbeanzeige des Unternehmens Fremont Capital im „Handelsblatt“ veröffentlicht, um dem Leser unseres Berichtes auch darzustellen, worauf wir uns mit unserem Bericht beziehen.

Nun macht zunächst einmal der Dienstleister „Urheberrechte“ auf die Werbeanzeige geltend und verlangt die Löschung, dem sich das „Handelsblatt“ nun anschloss.

Das übrigens nach einer sehr kurzen internen Reaktionszeit auf eine von uns gestellte Presseanfrage an das „Handelsblatt“. Hier hat man nur vier Wochen gebraucht, um diese zu beantworten. Vielleicht sogar ja erstaunlich schnell für einen großen Verlag wie das „Handelsblatt“.

Nun, dass wir den Beitrag so in unserem Blog stehen lassen werden, dürfte unseren Stammlesern klar sein. Auch, dass wir das gerne vor Gericht mit dem „Handelsblatt“ ausfechten werden. Es dürfte spannend sein, ob aus presserechtlicher Sicht, und nur um diese geht es, das „Handelsblatt“ ein Urheberrecht auf eine Werbeanzeige geltend machen kann.

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