Das Aufmaßgespräch des Sven Flieshardt, nur zitierweise

Published On: Samstag, 15.04.2023By Tags: ,

Wir hatten ja berichtet, dass Sven Flieshardt nicht damit einverstanden ist, dass wir das gesamte Gespräch veröffentlichen, wobei uns in der Redaktion vor der Veröffentlichung des Dokumentes nicht klar war, dass dies ein Konzept von Sven Flieshardt ist, an dem er Urheberrechte besitzt. Die hat er nun gerichtlich eingefordert, also gehen wir hier einmal den Zitat-Weg. Wir hoffen nicht, dass Herr Flieshardt nun das Thema „verzerrt“ dargestellt findet.

Beginnen wir dann mal:

Zitat aus dem sogenannten Aufmaßgespräch mit dem Kunden, der sich für eine Solaranlage interessiert:

Ich berate täglich 4-5 Haushalte, denen wir nicht einfach nur eine PVAnlage
aufs Dach bauen, sondern für die wir ein sehr professionelles
Energiekonzept erstellen. Das kostet mich nach unserem Termin weitere
Stunden an Zeit!
Aus dem Grund dürfen Ihre Erwartung an meine Leistung auch sehr
hoch sein! Nur genau deshalb benötige ich von Ihnen auch ein
ernsthaftes Interesse hinsichtlich unserer Termine. Sollte Ihnen nur
daran gelegen sein, rein Interesse halber mal einen Preis zu erfahren,
brauchen wir an der Stelle nicht weiter machen.
Denn ich werde dafür sorgen, dass wir in unserem nächsten Termin
sämtliche Ihrer Wünsche berücksichtigen und die finanziellen
Bedingungen so attraktiv sind, dass Sie eine Entscheidung treffen
können, ob wir Ihr zukünftiger Partner für Ihre PV-Anlage sein dürfen!
Sollte diese Entscheidung zu unseren Gunsten ausfallen, haben Sie aller
Wahrscheinlichkeit nach von heute an gemessen in 4 Wochen Ihre Anlage
auf dem Dach!
Von daher müssen wir nun entscheiden, ob wir einen weiteren Termin mit
Partner vereinbaren oder ob es reicht, dass er oder sie beim nächsten
Mal definitiv mit dabei ist!
Zitat Ende

Mal ehrlich, bei den derzeitigen Lieferproblemen ist dann ein Zeitraum von 4 Wochen schon sehr sportlich, aber möglicherweise hat sich da ja bereits etwas geändert. Würde ein Berater mit mir so reden, dann würde ich mir aber auch überlegen, ob ich überhaupt einen 2. Termin machen würde. So richtig verstehe ich auch nicht, was mögliche andere Termine damit zu tun haben, hier geht es doch um mich als Kunden. Ich frage mich aber auch, wie man jeden Tag 4-5 Haushalte beraten will.

Unter Beraten verstehe ich nicht nur verkaufen sondern wirkliche fachliche Beratung. Wir reden hier von 20 Terminen in der Woche und 80 Termine im Monat. Kann da überhaupt eine qualifizierte Beratung, auch im technischen Sinne, erfolgen? Eine Frage, die wir einmal so in den Raum stellen wollen.

Genau da setzt aber auch unsere Kritik beim Strukturvertrieb an, denn hier geht es um Umsatz, Umsatz, Umsatz möglicherweise nicht um eine qualifizierte Beratung. Vielleicht erklärt uns Herr Flieshardt aber dann einmal, wie das funktionieren kann, wie man auch als Strukturvertrieb eine gute technische Beratung machen kann bei der Anzahl von Terminen. Wir freuen uns natürlich und veröffentlichen das dann auch hier gerne. Versprochen Herr Flieshardt.

Wir fragen auch deshalb, weil es dann in dem Aufmaßgespräch weiter heißt:

Zitat:

Ich berate täglich 4-5 Haushalte, denen wir nicht einfach nur eine PV-Anlage
aufs Dach bauen, sondern für die wir ein sehr professionelles
Energiekonzept ausarbeiten, mit dem Sie zu 100% unabhängig von
sämtlichen Stromanbietern werden. (Das kostet mich nach unserem Termin
weitere Stunden an Zeit!)
Zitat Ende

Überlegen Sie sich bitte diese Aussage einmal genau und bedenken Sie auch, dass diese Mitarbeiter ja alle nicht nur für EKD arbeiten dürfen, denn sonst wären das ja möglicherweise „Scheinselbständige“. Da wird EKD aus unserer Sicht schon darauf achten, dass dies nicht der Fall ist. Wie geht das aber mit diesen Zeitaussagen zusammen? Auch hier wäre eine Erklärung super Herr Flieshardt! Danke dafür!

Wir können uns nicht vorstellen, dass mit diesen Aussagen dann auf den Kunden möglicherweise dann Druck erzeugt werden soll, einen Vertrag abzuschließen. Also Herr Flieshardt, wir freuen uns auf Ihre Zuschrift. Gerne auch über den sie vertretenden Rechtsanwalt aus Hamburg.

Aufmaßgespräch TEIL 2

kann aber an uns liegen. Schaut man sich das Aufmaßgespräch weiter an, dann findet man darin folgenden Hinweis:

Zitat:

Als einer der größten Anbieter am Markt mit unserer über 10jährigen Erfahrung sind wir nicht nur in der Lage Ihnen die effizientesten und qualitativ hochwertigsten Bauteile anzubieten, sondern können auch noch auf sämtliche Alltagswünsche unserer Kunden eingehen!
Aus dem Grund wollen wir einmal schauen, was für Sie aus unserem Rund-umsorglos-Paket spannend wäre, was unbedingt sinnvoll und was davon vielleicht auch überhaupt nicht relevant für Sie ist!

Zitat Ende

Wir reden hier immer noch vom Unternehmen Energiekonzepte Deutschland GmbH, wie kommt da der Hinweis mit den 10 Jahren zustande?

Geht man in die Registerbekanntmachungen, dann finden wir da ein Datum vom Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2018. Natürlich würden wir auch dieses amtliche Dokument hier veröffentlichen, aber auch das dürfen wir nicht, weil uns das Landgericht Leipzig unter Ordnungsgeldandrohung in Höhe von 250.000 Euro verboten hat, Details aus einem amtlichen Dokument zu veröffentlichen. Haben wir noch nicht erlebt ist aber so.

Wir bitten also um Verständnis bei unseren Usern dafür, dass wir hier die „Belegtatsache“ schuldig bleiben müssen. Das Landgericht Leipzig hat scheinbar eine andere Rechtsauffassung von amtlichen Dokumenten und deren Veröffentlichungs-Möglichkeit.

Auch dazu haben wir Verfassungsbeschwerde eingereicht. Leipzig ist aus meiner Sicht immer noch Teil der deutschen Justiz, warum man dann amtliche Dokumente nicht veröffentlichen darf, das können wir ihnen nicht beantworten.

Wir greifen daher zurück auf die nichtamtliche Übersicht von Northdata.

FireShot Capture 147 – Energiekonzepte Deutschland GmbH, Taucha – www.northdata.de

Aber auch hier ist ersichtlich, dass die genannten 10 Jahre erklärungsbedürftig sind. Schön, wenn Herr Flieshardt das dann einmal tun würde. Danke dafür.

Achja herr Flieshardt, selbst ein einem Urteil des LG Leipzig neuesten Datums steht:

Die Antragstellerin wurde 2018 gegründet und ist insbesondere im Bereich der Solarenergie tätig. Sie bietet ihren Kunden verschiedene Beratungsleistungen zum Erwerb und der Finan- zierung von Photovoltaik-Anlagen an und verkauft auch selbst Photovoltaik-Anlagen. Darüber hinaus wird bei einem Kauf einer entsprechenden Anlage auch die Installation beim Kunden über die Antragstellerin abgewickelt.

Zitat Ende

Mal schauen ob Sie über diese Hürde kommen Herr Flieshardt.

 

 

 

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