Crown FX-Warnung der FMA

Crown FX

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26. August 2016 teilt die FMA daher mit, dass die

Crown FX
25 Sackville Street
London
W1S3AX

Web: www.crown-fx.com
Tel: +44 203 769 68 45
Fax: +44 203 808 98 79
Email: info@crown-fx.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleitungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

 

One Comment

  1. wrb Donnerstag, 08.09.2016 at 11:36 - Reply

    alle die schlechte erfahrung mit crown fx haben, bitte an info@wrbi.de schreiben, es werden rechtliche schrittte untersucht.

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