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Crowdinvesting im neuen Kleinanlegerschutzgesetz nicht genügend reglementiert!

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Das ist ein Schwachpunkt des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes, das Thema Crowdinvesting. Liebe Macher des Gesetzes, erklärt mir doch mal bitte, warum ein Produkt im Bereich Crowdinvesting, welches nur 999.999 Euro einsammelt, weniger gefährlich sein soll, als ein Produkt welches 1,2 Millionen Euro einsammelt?  Crowdinvesting bis zu dem genannten Betrag bleibt weiterhin von einer Prospektpflicht ausgeschlossen. Warum nicht eine generelle Prospektpflicht ab 50.000 Euro auch bei Crowdinvesting?

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