Startseite Allgemeines Clinicall keine Planinsolvenz sondern Regelinsolvenz: bitte überehmen Sie Herr Staatsanwalt
Allgemeines

Clinicall keine Planinsolvenz sondern Regelinsolvenz: bitte überehmen Sie Herr Staatsanwalt

Teilen

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 15131 eingetragenen Clinicall Germany GmbH, Hellersbergstr. 6, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Leicht, Hoferhof Straße 89, 40468 Düsseldorf

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik, Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

 

ist am 28.10.2019, um 09:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

502 IN 155/19
Amtsgericht Düsseldorf, 28.10.2019

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Spanien spielt Fußball, Saudi-Arabien schaut zu

Manchmal gibt es Fußballspiele, die von Beginn an offen sind. Und manchmal...

Allgemeines

Iranische Delegation verlässt Friedensgespräche in der Schweiz

Die ohnehin schwierigen Friedensverhandlungen zwischen den USA und dem Iran haben einen...