Startseite Allgemeines Christine Wagner muss Rückabwickeln
Allgemeines

Christine Wagner muss Rückabwickeln

Teilen

Die BaFin hat Frau Christine Wagner, Landsberg, mit Bescheid vom 23. Juli 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Wagner nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.

Hierdurch betreibt Wagner das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen. Die Pflicht zur unverzüglichen Rückzahlung der angenommenen Gelder gilt auch, soweit Wagner mit Anlegern Ratenzahlungsvereinbarungen oder anderweitige Verträge geschlossen hat, die die ursprünglich geschlossenen Vereinbarungen ersetzen sollen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Alfred schaut auf die Bundesliga: Bayern kauft, Dortmund hofft und Leipzig sucht seine DNA

Also gut, liebe Fußballfreunde, die neue Bundesliga-Saison steht vor der Tür. Noch...

Allgemeines

Wenn die Sparkasse zur Spaßkasse wird – zumindest für die Diebe

Eigentlich soll eine Sparkasse dafür sorgen, dass Geld sicher verwahrt wird. In...

Allgemeines

El Mala für 50 Millionen? In Köln heißt das Marktwert, in Dortmund Wahnsinn

BVB-Fan: 50 Millionen Euro für Saïd El Mala? Entschuldigung, verkaufen die Kölner...

Allgemeines

Bald kaufen wir nur noch chinesische Autos – aber immerhin verwalten wir den Abbau selbst

BMW will weltweit rund 8.000 Stellen streichen. Der Großteil davon könnte in...