Check24: Besser aufklären

Das Vergleichsportal Check24 muss seine Nutzer deutlicher darauf hinweisen, dass es als Versicherungsmakler fungiert. Darüber hinaus muss das Unternehmen in einzelnen Bereichen seine Beratung nachjustieren. Das entschied gestern das Landgericht München. Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der Check24 vorwarf, sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zu halten. Sowohl Kläger als auch Beklagte verbuchen das Urteil als Erfolg. Dann muss es ein gutes und ausgewogenes Urteil des Gerichtes gewesen sein.

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