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CEHATROL Technology eG: Anleger werfen Täuschung und finanziellen Schaden vor – Unschuldsvermutung gilt

geralt (CC0), Pixabay
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Mehrere Anleger haben eine Strafanzeige gegen Verantwortliche der CEHATROL Technology eG eingereicht. In ihrer gemeinsamen Eingabe an die zuständigen Ermittlungsbehörden schildern sie den Verdacht, durch gezielte Falschinformationen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen getäuscht und dadurch erheblich geschädigt worden zu sein. Nach Angaben der Anzeigeerstatter beläuft sich die Gesamtschadenssumme auf rund 300.000 Euro.

Im Zentrum der Vorwürfe steht der Verdacht, dass die Genossenschaft neue Anleger trotz einer möglicherweise angespannten wirtschaftlichen Lage angeworben habe – ohne diese transparent über die tatsächlichen Risiken und finanziellen Umstände aufzuklären. Die Anzeige legt nahe, dass die Genossenschaft ihren wirtschaftlichen Verpflichtungen gegenüber bestehenden Mitgliedern teilweise nicht mehr nachgekommen sei, etwa in Form ausbleibender Zahlungen oder nicht eingehaltener Versprechen.

Besonders kritisch betrachten die Anzeigenden das Verhalten im Vorfeld ihrer Investitionen: Ihnen zufolge wurde der Eindruck erweckt, dass es sich um ein sicheres, sachwertbasiertes Anlagekonzept handele, das solide aufgestellt sei. Tatsächlich sollen jedoch wesentliche Informationen – insbesondere zur Liquiditätslage und Zahlungsfähigkeit der Genossenschaft – vorenthalten worden sein. In der Strafanzeige ist von einem „bewussten Verschweigen“ die Rede, das zur Irreführung neuer Investoren geführt habe.

Trotz der Schwere der geäußerten Vorwürfe ist an dieser Stelle mit Nachdruck darauf hinzuweisen: Für alle beteiligten Personen gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe müssen nun im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens von den zuständigen Ermittlungsbehörden überprüft werden. Ob es tatsächlich zu einem strafrechtlich relevanten Verhalten gekommen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

Die Anzeigeerstatter haben in ihrer Eingabe angeboten, der Staatsanwaltschaft für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Sie beantragen die umfassende Prüfung mutmaßlicherr Straftatbestände – insbesondere im Hinblick auf Betrug, Untreue oder Insolvenzverschleppung – gegen sämtliche Verantwortliche der CEHATROL Technology eG.

Nachfolgende Kanzleien vertreten bereits Mandanten:

www.rechtsanwalt-reime.de

www.kapitalanlegerhilfe.de

3 Kommentare

  • Der Aufsichtsbehörde liegen mehrere Beschwerden von Rechtsanwälten von Mitgliedern der Cehatrol Technology eG und ihren Partnergenossenschaften vor, die den zuständigen genossenschaftlichen Prüfungsverband veranlasst haben, eine Sonderprüfung durchzuführen. Hier kündigt sich der nächste Skandal á la Wirecard AG oder á la CoNet Verbrauchergenossenschaft eG an

  • Nachdem inzwischen zahlreiche Beschwerden von Mitgliedern bei den zuständigen Behörden vorliegen, soll der alleinige Vorstand der Cehatrol Technology eG, Herr Stefan Gollée, geb. am 28.3.1959, Neuenhagen, nun mutmaßlich Privatinsolvenz angemeldet haben. Ein Eintrag im öffentlichen Insolvenzregister ist aktuell noch nicht zu finden.
    Ob ihm das hilft, sich aus der Verantwortung und der der persönlichen Haftung für seine Handlungen als Vorstand der Cehatrol Technology eG zu stehlen, kann mit Fug und Recht in Frage gestellt werden.
    Im Fall von strafrechtlichen Ermittlungen wird ihm dies aller Voraussicht nach nichts nutzen, sollte die Genossenschaft schön länger insolvent gewesen sein, ohne dass von ihm ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Man darf die Sache gespannt weiter beobachten.
    Kopf hoch, liebe Mitglieder dieser Genossenschaft, die Mühlen des Staates mahlen langsam, aber sie mahlen.

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