BWF Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. Insolvenz – jetzt beschlossen Sicherungsmaßnahmen

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d. Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V., Königsweg 3d, 14163 Berlin AG Köln, VR 16649  vertreten durch den Vorstand Over Matthias

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.03.2015 um 10:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

1.    Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

2.    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

Dem Schuldner wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände des Schuldners ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände des Schuldners geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Die Konten des Schuldners führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner des Schuldners vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 27.03.2015

36b IN 1350/15 Amtsgericht Charlottenburg, 27.03.2015

39 Comments

  1. Birgit Freitag, 22.05.2015 at 11:48 - Reply

    und wieder ist bald ein weiterer Monat vergangen ohne dass weitere Fakten bekannt geworden sind.

  2. Burkhard Montag, 30.03.2015 at 12:46 - Reply

    irgendwann werden wir vom Insolvenzverwalter aufgefordert(Internet)unsere Forderung anzumelden:Insolvenztabelle.Danach bekommen wir Unterlagen zum ausfüllen und zurückschicken.Danach heißt es warten!Wenn man Glück hat bekommt man je nach Quote dann etwas von seinem Geld zurück,wenn noch was zu m verteilen da ist!

  3. ratz Montag, 30.03.2015 at 11:28 - Reply

    ob das stimmt?

  4. Liane Sonntag, 29.03.2015 at 19:21 - Reply

    Also kommt Post vom Abwickler???

  5. Ehrlichehaut Sonntag, 29.03.2015 at 18:21 - Reply

    Nunja so gesehen…wenn man mal ruhig drüber nachdenkt ist diese Insolvenz eigentlich ja die logische Folge von der vorhergehenden Geschichte…mit welchen Geldern sollte die Treuhandstiftung jetzt auch arbeiten? Die Konten und Vermögenswerte sind beschlagnahmt..

    trotzdem wird man erstmal abwarten müssen, was an Vermögenswerten überhaupt vorhanden ist..da wird einem zum jetzigen Zeitpunkt auch kein Anwalt weiterhelfen können

  6. hertenhans Sonntag, 29.03.2015 at 13:48 - Reply

    Ich würde sagen als BWF Anleger Kann nur der ABwickler Dr Bernsau ein wenig mehr Klarheit bringen. Er hatte ja zugesagt regelmäßig zu informieren. Demnach müsste da ja bald mal wieder eine offizielle INformation kommen von ihm.

  7. Daniel Blazek Sonntag, 29.03.2015 at 12:18 - Reply

    Hallo nochmal. Es reicht in solchen Situationen ja bereits die Zahlungsunfähigkeit. Die entsteht bereits durch die im Ermittlungsverfahren eingefrorenen Konten. Darüber hinaus hat die BaFin eine Abwicklungsanordnung getroffen. Das bedeutet, es entstehen sofort fällige Ansprüche aller Anleger in Höhe sämtlicher Anlagesummen. Wenn diese nicht liquide vorhanden sind während des Insolvenzantragszeitraums, dann kann auch allein dadurch ein Insolvenzgrund gegeben sein. Es spielt im Übrigen kaum eine Rolle, wer den Antrag stellt, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Es ist ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung. Selbst der Abwickler kann und muss, vgl. § 37 Abs. 2 KWG. Im Ergebnis ist es wohl eine tückische Verkettung von Anwicklungsanordnung und Ermittlungsverfahren, und das bei vorherigen Abwicklungsvereinbarungen. Das wird noch sensibel zu erforschen sein. MfG DB

    • Dirk Rohde Sonntag, 29.03.2015 at 13:55 - Reply

      Danke Herr Blazek für diese Information. Dieser Fall ist derart kompliziert, dass es Sinn macht hier anwaltliche Hilfe/Informationen in Anspruch zu nehmen.

      M.f.G. DR

  8. Ehrlichehaut Sonntag, 29.03.2015 at 11:14 - Reply

    ich denke das das nicht unbedingt ausschlaggebend für den Antrag ist, ob bzw. welche Vermögenswerte tatsächlich da vorhanden sind.
    Offensichtlich hat man dem Antrag statt gegeben und es ist nun an dem Bund deutscher Treuhandstiftungen, dagegen Rechtsbeschwerde einzulegen oder aber nicht

  9. Dirk Rohde Sonntag, 29.03.2015 at 10:56 - Reply

    Ich habe eine weitere Frage: Wenn ein Anlegeranwalt einen Insolvenzantrag für ein Unternehmen einreícht, dann hat er doch faktisch keinerlei Kenntnis von einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, weil keinen Einblick in „Soll und Haben“.
    Wie kann dann ein Gericht darüber entscheiden? Faktisch hätte in diesem Fall entweder das Unternehmen selbst, oder der Abwickler Kenntnis von den tatsächlich vorhandenen finanziellen Gegebenheiten. Logischerweise müsste dann nur der Abwickler einen Antrag auf Insolvenz stellen können, weil andere keinen Einblick in die Fakten haben. Das weiss doch auch dass darüber zu entscheidene Gericht….?

  10. Daniel Blazek Sonntag, 29.03.2015 at 10:21 - Reply

    @Herrn Rohde: Ja, fast. Genau genommen wurde über das Vermögen, welches der Verein für die Stiftung hielt, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

    Und Berlin vermutlich deshalb, weil der Schwerpunkt der Verwaltung sowie des Vermögens (Gold) in Berlin war.

    MfG DB

    • Dirk Rohde Sonntag, 29.03.2015 at 10:52 - Reply

      Danke für Ihre Antwort
      Gruss DR

  11. Ehrlichehaut Sonntag, 29.03.2015 at 09:54 - Reply

    Guten Morgen zusammen, Danke für die hilfreichen Infos.

    Kann mich mal jemand aufklären, warum Berlin und nicht Köln und wie dieser Name „Mathias Over“ zustande kommt?

    Mich würde auch interessieren, ob jemand weiss ob diese Insolvenz durch Anlegeranwälte beantragt wurde oder ob das nur ein Gerücht war (war vor einigen Tagen hier mal von der Redaktion eingestellt)

    Demnach hätte der Bund deutscher Treuhandstiftungen zwei Wochen Zeit, Rechtsbeschwerde einzulegen

    Anmerkung der Redaktion:
    Mathias Over ist entweder der „Zweitvorname von Herrn Oliver Over, oder einfach ein Schreibfehler“. Auch im Gericht arbeiten nur Menschen. Die Insolvenz wurde von einem Anlegeranwalt gestellt, ob auch ein Antrag auf „Eigeninsolvenz“ durch den BdT gestellt wurde wissen wir nicht. Diese Insolvenz geht wohl zurück auf einen uns bekannten Rechtsanwalt aus Berlin, nicht Dr. Schulte bevor es hier wieder Spekulationen gibt. Wir haben das veröffentlicht weil wir zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei von der Existenz des Antrages wussten, darüber bei Gericht noch nicht entschieden war zu diesem Zeitpunkt . Es war aber eine Spekulation „mit mehr Wissen als Vermutung“. Wir wurden dann auch auf das Insolvenzregister hingewiesen auf das wir doch in den nächsten Tagen besonders acht geben mögen achten. Diesem Hinweis des Gerichtes sind wir gefolgt.

  12. Dirk Rohde Samstag, 28.03.2015 at 19:49 - Reply

    Also ist damit mithin die BWF Stiftung insolvent bzw. darüber die Insolvenzeröffnung beantragt worden….

  13. Thomas Gandor Samstag, 28.03.2015 at 19:34 - Reply

    Auf den Punkt gebracht Herr Ra.Blazek.

    Was ein Hühnergeflatter hier.

    MfG TG.

  14. Daniel Blazek Samstag, 28.03.2015 at 17:25 - Reply

    Hallo zusammen,

    ja, das ist verwirrend. Vielleicht kann dies etwas beitragen:

    Bei einer unselbständigen Stiftung nimmt der sog. Stiftungsträger für die Stiftung am Rechtsverkehr teil. Der Stiftungsträger erhält die Vermögenswerte, mit denen der Stiftungszweck verwirklicht wird. Vorliegend ist der BDT-Verein der Stiftungsträger, hält also das Vermögen für die BWF-Stiftung. Damit betrifft die Insolvenz des Vereins auch dasjenige Vermögen, mit welchem der Stiftungszweck erfüllt werden sollte. Es hängt also zusammen. Ähnliches zeichnet sich auch bei den Formulierungen der BaFin und des Abwicklers ab.

    Mit freundlichen Grüßen in die Runde

    DB

  15. derPrüfer Samstag, 28.03.2015 at 14:04 - Reply

    Immer langsam! 1. Es ist gar nicht erwiesen, dass der BDT selber den Antrag bei Gericht gestellt hat. 2. Es ist ein Insolvenzeröffnungsverfahren, die Insolvenzmöglichkeit muss vom Gericht erst noch geprüft werden. 3. Es ist, glaube ich, wichtig, hier die Gesellschaften sauber zu trennen. Noch einmal: Dr. Bernsau ist allein zuständig für die BWF-Stiftung, bei der nach meiner Information noch keine Veränderung der Sachlage festzustellen ist.

    • Ehrlichehaut Samstag, 28.03.2015 at 18:42 - Reply

      Meine Worte

      das wurde mir von meinem Makler heute bestätigt, das die BdT-Insolvenz NICHTS mit der BWF zu tun hat

  16. Niki Samstag, 28.03.2015 at 12:34 - Reply

    Es ist kein Zufall, dass der BDT gerade jetzt Insolvenz anmeldet und natürlich steht es im Zusammenhng mit der Situation der BWF. Die Trennung ist doch lediglich dem Namen nach gegeben. Vielleicht obliegt es sogar rechtlich dem Dachverband, den Schritt in die Insolvenz zu gehen, da die BWF z.Zt. noch der Abwicklung (BaFin) unterliegt. Sie werden sehen, dass nach Abschluß der Prüfung durch Herrn Dr. Bernsau vermutlich das Kapital nicht ausreicht, alle Anleger vollständig auszuzahlen, dementsprechend die BWF dem Verfahren des BDT in die Insolvenz folgt, das deute ich daraus!

  17. Dirk Rohde Samstag, 28.03.2015 at 10:41 - Reply

    Es macht nach derzeitigem Stand auch keinen Sinn, dass die BWF Stiftung Insolvent geht.
    Die StA hat nach wie vor, wegen der umfangreichen Ermittlungen, noch die Hand über alle Unterlagen und Werte und erst danach wird alles an den Abwickler übergeben. Erst danach wird er, anhand der Ihm von der StA unerreichten Unterlagen prüfen, ob genug Masse vorhanden ist, alle Anleger rückabzuwickeln. Noch ist also nichts bekannt. Also weiter abwarten…..

  18. derPrüfer Samstag, 28.03.2015 at 10:21 - Reply

    Ich glaube, die Verwirrung entstand bei vielen Anlegern, weil in der Überschrift „BWF“ steht. Bei aller sehr lobenswerten Aufklärungsarbeit bitte ich die Redaktion, hier noch sorgfältiger zu formulieren. Sie merken es und wissen es auch, wie angespannt (zu Recht) die Nerven aller Beteiligten sind! Ich glaube nach einigem Nachdenken auch, dass sich für uns BWF-Anleger nichts geändert hat. Übrigens rührt sich auch der Rückabwickler keinen Zentimeter.

  19. Burkhard Samstag, 28.03.2015 at 09:18 - Reply

    @ Leo Wir gehen leider mit der dritten Anlage insolvent!Jedesmal Betrug!!Das Muster ist auch dieses Mal wieder fast das gleiche.Warnungen gab es genug!Haben leider auch nicht reagiert!

  20. Dirk Rohde Samstag, 28.03.2015 at 08:52 - Reply

    Liebe Redaktion, wäre es Ihnen netterweise möglich aufzuklären? Wer hat Insolvenz angemeldet? Die BWF Stiftung oder der Bund deutscher Treuhandstiftungen? Hierüber gibt es Ungereimtheiten….
    Anmerkung der Redaktion:
    Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V., Berlin, Az. 36b IN 1350/15 des Amtsgerichtes Berlin Charlottenburg

  21. Frank b.n. Samstag, 28.03.2015 at 08:50 - Reply

    Das Goldhandel hat die BWF Stiftung getrieben, die Kundengelder sind bei der Bwf-Stiftung , die Verträge waren mit der BWF Stiftung abgeschlossen, nicht der Bdt ..wie gesagt die Bdt hat nur das ganze überwacht oder Kontrolliert!!! Deshalb ist es für uns Anleger der Insolvenzantrag von der Bdt Wurst!! Hier wird den Anleger nur Angst und Verwirrung gemacht!!

  22. Leo Samstag, 28.03.2015 at 08:41 - Reply

    @Burkhard
    Warum setzt man sie nicht als Insolvensverwalter ein? Sie haben Ahnung und scheinen bestens infomiert zu sein und somit prädestiniert für den Job. Wenn sie über soviel Erfahrung verfügen, warum haben sie die Anleger nicht rechtzeitig gewarnt? Sind sie betroffener wie ich und einige hier, oder auch nur zum munteren Gerüchte „produzieren“ hier unterwegs?

    Frage. Die haben, wie sie behaupten, Geld beiseite geschaft. Ok. Warum blleiben die „Gauner“ dann in ihren Büros sitzen, statt mit dem Geld zu verschwinden?

  23. Frank b.n. Samstag, 28.03.2015 at 08:38 - Reply

    Der Bdt hat Insolvenz Antrag gestellt NICHT DIE BWF !!! Der Bdt hat nur eine Kontrollfunktion gehabt, nicht verwirren lassen !!!!

  24. Burkhard Freitag, 27.03.2015 at 21:54 - Reply

    Die Verträge sind nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben worden sind,
    und das unter den Augen zweier Rechtsanwaltskanzleien.Die Verlierer sind
    wieder mal wir Anleger, und immer noch keine Festnahmen was ist da los?

  25. Burkhard Freitag, 27.03.2015 at 21:30 - Reply

    Insolvenz heißt=pleite, die haben nie vorgehabt uns Anleger auszuzahlen.
    Sicherungsmaßnahmen heißt, Restgelder auf deren Konten eingefroren
    damit sie das Geld nicht auch noch beiseite schaffen können ( hatten ja auch
    schon 4 Wochen Zeit dafür). Aus Erfahrung kann ich jetzt schon sagen,daß
    bei einer Insolvenz wenn überhaupt, jedem eine Quote gezahlt wird und
    das kann auch Jahre dauern. BaFin und KPMG haben wohl 4 Jahre sehr gut
    geschlafen. Mein Fazit= schwerer Betrug? Bestechung? Korruption?
    Wer hat die Machenschaften so lange geschützt?

  26. weia Freitag, 27.03.2015 at 21:09 - Reply

    der zwangsverwalter könnte auch mal langsam wieder was mtteilen, ist doch alles nur noch tappen im dunkeln mit immer mehr ungereimtheiten

  27. Dirk Rohde Freitag, 27.03.2015 at 21:07 - Reply

    Ist die BWF oder der Bund deutscher Treuhandstiftungen insolvent? Bitte aufklären….

  28. Ehrlichehaut Freitag, 27.03.2015 at 20:38 - Reply

    Einspruchsfrist sind 2 Wochen

    Es war doch vor einigen Tagen schonmal hier ein Bericht, das durch Anleger bzw. deren Antwälte ein Antrag auf Erföffnung der Insolvenz beim Bund deutscher Treuhandstiftungen gestellt wurde? Diesem Antrag wurde offenbar stattgegeben..komisch allerdings das es Berlin ist und nicht Köln…

    ich weiss ehrlicherweise nicht was das bringen soll…über die Vermögenswerte bzw. Rückzahlungen und deren Höhe ist doch noch gar nichts bekannt?

  29. hertenhans Freitag, 27.03.2015 at 20:24 - Reply

    ich verstehe eigentlich auch nur Bahnhof, aber ich verstehe den Text so, dass der BDT jetzt auch unter einer Art Zwangsverwaltung steht.oder wie?

  30. Pieczka Michael Freitag, 27.03.2015 at 20:06 - Reply

    Wer ist der vorläufige Insolvenzverwalter, geht hieraus nicht hervor!!!!!!

    Langsam wird´s komisch und wir als Anleger sollten uns langsam mal fragen
    ob nicht unser lieber Staat dahintersteckt!!!

  31. Niki Freitag, 27.03.2015 at 20:03 - Reply

    Ich verstehe nur Bahnhof. Ist ja wohl für Juristen gedacht. Bedeutet das, ich muss mir doch einen Anwalt suchen, um meine Anlage zu retten?
    Hat die BWF jetzt Insolvenzantrag gestellt? Vielleicht klärt mich mal Jemand auf, dieser Artikel und auch der Andere von heute über die 10 Verdächtigen bei der BWF verwirren mich. Erst dachte ich schon, das Gold wäre geprüft und der Verdacht der Unechtheit wäre bestätigt und daraufhin hätte das Insolvenzvefahren begonnen. Wie gesagt: Ich verstehe nur Bahnhof.

  32. Pieczka Michael Freitag, 27.03.2015 at 20:00 - Reply

    An die Redaktion!!!!!!!
    Sonst war der Vorstand der BDT immer der Dipl.Kfm. Oliver Over…..
    jetzt heißt er Over Matthias……..

    und was soll dieser gesamte Artikel jetzt von Ihnen aussagen?????

    Ich verstehe hier nur noch „Bahnhof“!!!!!!!!!!

  33. derPrüfer Freitag, 27.03.2015 at 19:57 - Reply

    Chis, danke für den Hinweis, diese Stellungnahme stand allerdings vor einiger Zeit bereits bei Diebewertung.

    Was mich jetzt viel mehr interessiert: Was bedeutet diese Insolvenzeröffnung für die BWF-Anleger? Kommt jetzt ein „Lauf“ in die Sache, werden Dinge konkret oder ist das Ganze jetzt eher nachteilig (im Hinblick auf die mögliche Rückzahlung von Einlagen)? Die Rückabwicklung ist ja wohl Vergangenheit, wie geht es jetzt weiter?

    Viele Fragen – ich hoffe auf einige Antworten!

  34. besorgt Freitag, 27.03.2015 at 19:26 - Reply

    „In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d. Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V., Königsweg 3d, 14163 Berlin AG Köln, VR 16649 vertreten durch den Vorstand Over Matthias“
    — wer ist denn jetzt bitte MATTHIAS Over ??? und seit wann ist der Bund deutscher Treuhandstiftungen in Berlin ?? Der Sitz ist doch in Köln…. oder habe ich da irgendwas falsch in Erinnerung….

  35. Chris Freitag, 27.03.2015 at 19:11 - Reply

    Hier eine Stellungnahme des BDT zur BWF Stiftung und die eigene Rolle (Bund Deutscher Treuhandstiftung e.v)

    • Dirk Rohde Freitag, 27.03.2015 at 21:04 - Reply

      Wer ist Insolvent? Der Bund deutscher Treuhandstiftungen? Oder die BWF Stiftung?
      Im Vorstand der BWF steht Detlef Braumann. Im Bund deutscher Treuhandstiftungen Oliver Over. Bitte aufklären……

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