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Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Marktredwitz gegen SuedOstLink ab

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Die Stadt Marktredwitz ist mit ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt der Stromtrasse SuedOstLink vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht in Leipzig bestätigte den Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur und stellte zugleich die Grenzen kommunaler Klagerechte bei Großprojekten klar.

Der SuedOstLink gehört zu den wichtigsten Infrastrukturvorhaben der Energiewende. Die unterirdisch verlegte Höchstspannungs-Gleichstromleitung soll künftig Strom aus Nord- und Ostdeutschland in den Süden transportieren.

Gemeinden können nur eigene Rechte geltend machen

Die Richter machten deutlich, dass Kommunen gegen Planfeststellungsbeschlüsse grundsätzlich nur dann erfolgreich vorgehen können, wenn sie in eigenen Rechten verletzt werden. Dazu gehören insbesondere die kommunale Planungshoheit, eigene Einrichtungen oder gemeindliches Eigentum.

Nicht zulässig ist es hingegen, stellvertretend die Interessen einzelner Bürger oder allgemeine Belange wie Natur- oder Umweltschutz einzuklagen. Die Kontrolle der Einhaltung objektiven öffentlichen Rechts bleibt anderen Verfahren vorbehalten.

Planungshoheit nicht ausreichend dargelegt

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts konnte Marktredwitz nicht überzeugend darlegen, dass die Trassenführung die kommunale Planungshoheit verletzt. Die entsprechenden Einwände seien nicht ausreichend substantiiert gewesen.

Auch die von der Stadt gerügten Verfahrensfehler konnten die Richter nicht feststellen.

Trinkwasser und Löschteich kein Angriffspunkt

Keinen Erfolg hatte die Stadt auch mit ihren Bedenken hinsichtlich der Trinkwasserversorgung im Ortsteil Glashütte. Das Gericht stellte klar, dass es sich hierbei um eine private Wasserversorgungsanlage handelt. Deshalb kann sich die Kommune insoweit nicht auf eigene Rechte berufen.

Auch die Sorge, die Löschwasserversorgung könne beeinträchtigt werden, überzeugte das Gericht nicht. Der Planfeststellungsbeschluss enthalte ausreichende Schutzmaßnahmen für den betroffenen Löschteich.

Weitere Hürde für Gegner großer Infrastrukturprojekte

Mit dem Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung: Gemeinden können große Infrastrukturvorhaben nicht mit allgemeinen Einwänden gegen Umwelt-, Natur- oder Bürgerinteressen stoppen. Erfolg haben Klagen nur dann, wenn konkrete kommunale Rechte verletzt werden.

Für den SuedOstLink bedeutet die Entscheidung einen weiteren wichtigen juristischen Etappensieg. Der Ausbau der Stromverbindung kann auf dem betroffenen Abschnitt damit grundsätzlich fortgesetzt werden.

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