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Bundesrichter blockiert erneut Trumps Erlass gegen Geburtsortsprinzip – landesweite Aussetzung

MIH83 (CC0), Pixabay
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Ein Bundesrichter in New Hampshire hat am Donnerstag eine neue landesweite einstweilige Verfügung gegen Präsident Donald Trumps umstrittenen Erlass zur Abschaffung des Geburtsrechts auf US-Staatsbürgerschaft („birthright citizenship“) erlassen. Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen für Trumps Einwanderungspolitik haben – besonders, nachdem der Supreme Court kürzlich die Befugnisse von Bundesgerichten zur Anordnung nationaler Verbote eingeschränkt hatte.

Richter Joseph Laplante, ernannt von George W. Bush, entschied zugunsten einer Sammelklage von Bürgerrechtsanwälten und blockierte Trumps am ersten Amtstag unterzeichnete Anordnung vorläufig und unbefristet – für alle Kinder, die von der Regelung betroffen wären, geboren oder ungeboren.

„Die vorläufige Verfügung ist für dieses Gericht keine schwere Entscheidung“, sagte Laplante. „Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist ein irreparabler Schaden.“

Trumps Erlass vom 20. Januar sah vor, dass künftig keine Geburtsurkunden oder Staatsbürgerschaftsdokumente mehr für Kinder ausgestellt werden, deren Eltern sich zum Zeitpunkt der Geburt illegal oder nur vorübergehend legal in den USA aufhielten.

Symbolträchtiges Urteil trotz Supreme-Court-Entscheidung

Die Entscheidung gilt als ein bedeutender rechtlicher Dämpfer für Trump. Obwohl der Supreme Court im Juni urteilte, dass Bundesgerichte ihre Verfügungen nicht mehr ohne Weiteres auf das ganze Land ausdehnen dürfen, ließ er Sammelklagen mit landesweiter Wirkung ausdrücklich zu – genau diesen Weg ging Laplante.

„Ich war nie ein Freund nationaler einstweiliger Verfügungen“, sagte der Richter. „Aber Sammelklagen sind etwas anderes. Der Supreme Court selbst hat diesen Weg empfohlen.“

Der nun zertifizierte Personenkreis der Klage umfasst alle gegenwärtigen und zukünftigen Kinder, die durch Trumps Erlass ihre US-Staatsbürgerschaft verlieren könnten. Die Eltern wurden vom Richter allerdings aus der Definition ausgeschlossen, da ihre rechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Situationen zu unterschiedlich seien, um eine gemeinsame Gruppe zu bilden.

Hintergründe und juristischer Kontext

Bereits im Februar hatte Laplante Trumps Order für eine Gruppe von Betroffenen blockiert – diesmal weitete er die Wirkung auf alle in Frage kommenden Kinder in den USA aus. Der Schritt erfolgte auf Antrag von Bürgerrechtsorganisationen wie der American Civil Liberties Union (ACLU).

„Jedes Gericht, das sich bislang mit der Sache befasst hat, hat die Order für verfassungswidrig erklärt“, betonte Cody Wofsy von der ACLU. „Jetzt geht es nur noch darum, wie wir jedes betroffene Kind effektiv schützen.“

Als sogenannte „Klassensprecher“ der Sammelklage traten eine schwangere Asylbewerberin aus Honduras („Barbara“) und ein brasilianischer Mann („Mark“) auf, dessen Frau im März in den USA ein Kind zur Welt brachte – obwohl sie sich nicht legal im Land aufhält.

Würde Trumps Anordnung in Kraft treten, wären diese Kinder laut Gerichtsschrift von „Stigmatisierung, Staatenlosigkeit, dem Verlust fundamentaler Rechte wie Wahlrecht, Anstellung im öffentlichen Dienst oder dem Zugang zu Sozialleistungen sowie der ständigen Gefahr von Abschiebung“ bedroht.

Regierung darf Einspruch erheben

Laplante kündigte an, die Verfügung für einige Tage auszusetzen, um der Trump-Regierung Zeit für eine Berufung zu geben. Die Regierung hat zudem begonnen, interne Umsetzungsrichtlinien für den Erlass zu entwickeln – darf ihn jedoch laut Supreme Court vor dem 27. Juli nicht durchsetzen.

Die juristischen Auseinandersetzungen dürften damit weitergehen. Gerichte in anderen Bundesstaaten prüfen derzeit ihre bisherigen Entscheidungen, nachdem der Supreme Court neue Maßstäbe gesetzt hatte.

„Ich glaube, wir sind hier das einzige Gericht, das wirklich Gas gegeben hat“, scherzte Richter Laplante.

Fazit

Die Entscheidung stellt einen weiteren Rückschlag für Trumps Versuche dar, durch präsidiale Dekrete das Geburtsortsprinzip zu kippen – ein Grundpfeiler des 14. Verfassungszusatzes. Solange sich der Fall durch die Instanzen zieht, bleibt der Status quo bestehen: Kinder, die in den USA geboren werden, sind automatisch amerikanische Staatsbürger – unabhängig vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern.

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