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Bundesrat macht den Weg frei für Apothekenreform und elektronische Fußfessel

FirstThinkTank (CC0), Pixabay
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2026 zahlreiche wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt standen die Reform des Apothekenwesens, der bessere Schutz von Opfern häuslicher Gewalt sowie mehrere Initiativen der Länder in den Bereichen Erinnerungskultur, Gesundheit und Minderheitenschutz.

Mehr Kompetenzen für Apotheken

Grünes Licht gab die Länderkammer für die Apothekenreform der Bundesregierung. Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere die Versorgung in ländlichen Regionen langfristig sicherzustellen.

Dazu werden Notdienstvergütungen erhöht und die Gründung von Zweigapotheken erleichtert. Erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen zeitweise den Betrieb einer Apotheke aufrechterhalten, wenn kein Apotheker vor Ort ist.

Zudem erhalten Apotheken neue Kompetenzen. Künftig können dort bestimmte Impfungen durchgeführt, venöse Blutproben entnommen und Schnelltests auf verschiedene Infektionskrankheiten angeboten werden. Auch neue Präventionsangebote etwa gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes sind vorgesehen.

Elektronische Fußfessel gegen häusliche Gewalt

Ebenfalls gebilligt wurde ein Gesetz zur Einführung der elektronischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt.

Familiengerichte können künftig in Hochrisikofällen anordnen, dass Gewalttäter elektronisch überwacht werden. Nähert sich ein Täter einem geschützten Bereich, können die Behörden frühzeitig eingreifen. Ziel ist ein besserer Schutz insbesondere für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Zusätzlich erhalten Gerichte neue Möglichkeiten, Anti-Gewalt-Trainings und Präventionsmaßnahmen anzuordnen.

Handel mit Gegenständen von NS-Opfern soll verboten werden

Auf Initiative Nordrhein-Westfalens sprach sich der Bundesrat dafür aus, den kommerziellen Handel mit Gegenständen von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gesetzlich einzuschränken.

Betroffen wären beispielsweise Briefe, Tagebücher, Krankenunterlagen oder mit dem Judenstern gekennzeichnete persönliche Gegenstände. Verstöße könnten künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Ausnahmen sind für Museen, Archive und wissenschaftliche Einrichtungen vorgesehen.

Schutz von Regional- und Minderheitensprachen

Die Länder fordern außerdem Änderungen im europäischen Markenrecht. Hintergrund ist die Sorge, dass Regional- und Minderheitensprachen bei der Eintragung von Marken benachteiligt werden.

Betroffen sind unter anderem Nordfriesisch, Niederdeutsch, Sorbisch, Saterfriesisch sowie die Sprache der deutschen Sinti und Roma. Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene für einen besseren Schutz dieser Sprachen einsetzen.

Streit um Krankenversicherung und Heizungsgesetz-Nachfolger

Kontrovers diskutiert wurden zudem die Pläne der Bundesregierung zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Vorgesehen sind unter anderem höhere Zuzahlungen, Einsparungen bei Verwaltungs- und Personalkosten sowie der Wegfall der Kostenübernahme für homöopathische und anthroposophische Behandlungen.

Auch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Heizungsgesetz ersetzen soll, stand auf der Agenda. Künftig sollen Eigentümer wieder deutlich mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizsysteme erhalten. Gleichzeitig sind schrittweise steigende Quoten für klimafreundliche Brennstoffe vorgesehen.

Mit den Beschlüssen und Stellungnahmen hat der Bundesrat mehrere zentrale Vorhaben der Bundesregierung unterstützt, zugleich aber auch eigene politische Akzente gesetzt. Besonders die Themen Gesundheitsversorgung, Opferschutz und Erinnerungskultur dürften die politische Debatte in den kommenden Monaten weiter prägen.

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